Euro-Zone benötigt gemeinsame Bankenaufsicht!

Linkenpolitiker fordert Nachbesserung bei Kommissionsentwurf: Kleine und regionale Banken nicht mit Großbanken gleichsetzen

 

Jürgen Klute (DIE LINKE), Europaabgeordneter und Koordinator der LINKEN im Ausschuss für Wirtschaft und Währung zur heutigen Debatte über eine europäische Bankenaufsicht:
„Eine gemeinsame Bankenaufsicht zumindest für die Euro-Zone ist dringend erforderlich. Nur so kann bei Fehlentwicklungen einheitlich und frühzeitig gegen gesteuert werden. Allerdings nimmt der Kommissionsvorschlag zu wenig Rücksicht auf die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und die Größe der mehr als 6000 Banken in der EU.“
Umso wichtiger sei es, so Klute weiter, dass die Kommission nun Wort halte und zügig Vorschläge für eine europäische Einlagensicherung vorlege, mit der die kontrollierte Abwicklung auch großer Banken ohne große volkswirtschaftliche Schäden möglich werde.
Im heute vorgelegten Vorschlag skizziert die EU-Kommission, dass vom 1. Juli nächsten Jahres an die Aufsicht über alle Banken der Euro-Zone schrittweise an die Europäische Zentralbank übergehen soll.
„Wie schon so häufig greift die Kommission hier wieder zum Prinzip, nach dem gleiche Regeln für ungleiche Fälle gelten sollen: den europäischen Großbanken nutzt die einheitliche Aufsicht und Registrierung für die Euro-Zone, während vor allem kleinere, regionale Banken leicht an ihre Grenzen kommen können, wenn ihr Geschäftsmodell in den Gremien der EZB nicht bekannt ist.“ Vor allem an dieser Stelle sieht Jürgen Klute noch deutlichen Nachbesserungsbedarf: „Der Kommissionsentwurf spricht zwar davon, dass die Aufsicht zwischen EZB und nationalen Behörden im täglichen Betrieb aufgeteilt werden soll, bleibt aber unklar bei deren konkreter Ausgestaltung.“
Bei der Europäisierung übersehen wurde dagegen die Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes: statt die Banken auf einen einheitlich hohen Verbraucherschutz zu verpflichten, bleibt dessen Kontrolle bei den nationalen Behörden.
Scharf kritisiert Jürgen Klute auch die von der Kommission gewählte Rechtskonstruktion: „Unter Berufung auf einen bestimmten Artikel in den Europäischen Verträgen (TFEU 127, Absatz 6) soll hier am Europäischen Parlament vorbei Recht gesetzt werden, das weitreichende Auswirkungen haben wird. Nach den verschiedenen Rettungspaketen EFSF, Fiskalpakt und – zumindest in Teilen – dem so genannten Sixpack ist das ein erneutes Beispiel für die zunehmende Schwächung demokratischer Strukturen in der EU.“
 
Strasbourg, 12. September 2012