Europäischer Tag gegen Menschenhandel
Der 18. Oktober steht seit vier Jahren für den Kampf gegen Menschenhandel. Ausgerufen von der Europäischen Union, soll er an die Ziele Verhütung des Menschenhandel, Schutz und Unterstützung der Opfer und wirksame Strafverfolgung der Täter erinnert werden.
Dazu erklärt die Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Cornelia Ernst, Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter: „Menschenhandel, die moderne Form der Sklaverei, ist einerseits eine massive Menschenrechtsverletzung, jedoch für das organisierte Verbrechen ein einträgliches ‚Geschäft‘. Innerhalb der Europäischen Union steigt die Zahl der Menschen, die in Zwangsarbeitsverhältnisse genötigt werden, und der Handel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung konnte nicht eingedämmt werden. 80 % der Opfer sind Frauen.“ Cornelia Ernst weiter: „Im März dieses Jahres hat die Kommission einen Richtlinienentwurf vorgelegt, dessen Ansätze wir sehr begrüßen, der aber gerade in Bezug auf den so wichtigen Opferschutz nicht weit genug geht. Beispielsweise soll laut Vorschlag der Kommission den Opfern kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden, so dass sie Gefahr laufen, nach einer Abschiebung in ihr Heimatland wieder ihren Peinigern zu begegnen. Natürlich muss auch sichergestellt sein, dass Opfer, die während ihrer Gefangenschaft Straftaten begehen müssen, nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Eine entsprechende Regelung muss für alle Mitgliedstaaten verpflichtend sein.“ Brüssel, 15. Oktober 2010