»Christliches« Sonderrecht
Dürfen Beschäftigte von Diakonie und Kirche streiken? Ver.di wegen Aufruf zu Arbeitsniederlegungen verklagt. Gewerkschaft pocht auf Grundrecht
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.« So steht es im Grundgesetz, Artikel neun. Doch für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen soll die Koalitionsfreiheit, aus der sich das Streikrecht ableitet, nicht gelten. Das zumindest meinen verschiedene evangelische »Arbeitgeber«, die der Gewerkschaft ver.di gerichtlich untersagen lassen wollen, in kirchlichen Kliniken und Altenheimen zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen.
Wegen des erwarteten Andrangs ist der am Mittwoch in Bielefeld stattfindende Prozeß zum örtlichen Amtsgericht verlagert worden (12 Uhr, Gerichtsstraße 6). Unterstützung bekommen die Gewerkschafter dort unter anderem von der Partei Die Linke. Jürgen Klute, Sozialpfarrer aus Herne und für die Partei im Europaparlament, zeigte sich am Montag »betrübt, daß offensichtlich große Teile der Amtskirche den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in deren Einrichtungen schlechtere Arbeitsbedingungen zugestehen wollen, als sie sonst von allen anderen Arbeitgebern laut einfordern«.
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