SWIFT-Abkommen – inakzeptable Verletzung des Datenschutzes
Am kommenden Montag sollen die EU-Mitgliedsstaaten dem sogenannten SWIFT-Abkommen zustimmen, das die bisher ungeregelte Weitergabe von europäischen Bankdaten an US-Antiterrorbehörden erstmalig auf eine rechtsverbindliche Grundlage stellt. Auch Deutschland will das Vorhaben nicht länger blockieren.
Dazu erklärt die Europaabgeordnete Cornelia Ernst (GUE/NGL, DIE LINKE.):
„Das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA ist aus zweierlei Gründen abzulehnen:
1. Weder das Europäische Parlament noch die Parlamente der Mitgliedsstaaten wurden an den Verhandlungen über den Inhalt des Abkommens beteilt. In großer Eile wird hier noch vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, welcher dem Europäischen Parlament ein Mitspracherecht einräumen würde, eine öffentliche Diskussion verhindert. Das ist ein gravierender Mangel an Demokratie! Nicht einmal der genaue Text ist zugänglich, auch nicht für den belgischen Finanzdienstleister SWIFT.
2. Das Abkommen bewegt sich jenseits des europäischen Datenschutzes. Die EU hat keine Kontrolle darüber, was mit den Daten geschieht. Auch besteht kein Schutz vor der Weitergabe der hochsensiblen Daten an Drittstaaten. Benachrichtigungspflichten, Auskunftsrechte und Klagemöglichkeiten der Betroffenen sind nicht vorhanden.
Der Abschluss des Abkommens muss aus den genannten Gründen vertagt werden; das Europäische Parlament in eine demokratische und transparente Aushandlung einbezogen werden.“