Mercosur-Abkommen
Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Ziel ist der Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen: Die EU exportiert vor allem Autos, Maschinen und Chemikalien, während Mercosur-Staaten besseren Zugang zum EU-Agrarmarkt erhalten.
Die Verhandlungen begannen 1999 auf dem Höhepunkt der Globalisierung. Trotz der heute bekannten negativen Folgen hält die Kommission an einer überholten Freihandelslogik fest. Dabei steht die EU-Landwirtschaft bereits unter Druck: Zwischen 2005 und 2020 verschwanden rund 4,5 Millionen Betriebe. Das Abkommen würde diesen Trend durch zusätzliche Importquoten für sensible Agrarprodukte verstärken. Da diese oft unter niedrigeren Kosten und geringeren Umwelt-, Tierwohl- und Gesundheitsstandards produziert werden, entsteht ein erheblicher Preisdruck.
Auch ökologische Risiken sind groß: Das Abkommen wird Entwaldung fördern und Emissionen erhöhen, während Nachhaltigkeitsregeln unverbindlich bleiben. Gleichzeitig steigen Risiken für den Verbraucherschutz durch gelockerte Kontrollen. Landwirt*innen, Gewerkschaften und über 400 zivilgesellschaftliche Organisationen warnen seit Jahren vor diesen Folgen. Kritisch ist zudem die geplante vorläufige Anwendung ab Mai 2026, ohne vorher die Zustimmung des Europäischen Parlaments oder die eingeforderte Stellungnahme des EuGH abzuwarten.
Die Linke lehnt das Abkommen ab und fordert eine deutliche Begrenzung: Es soll sich auf Waren und wenige Dienstleistungen beschränken, ohne staatliche Regulierung einzuschränken. Handel darf weder Kleinbauern noch Umwelt- und Sozialstandards gefährden. Außerdem steht die vorläufige Anwendung im Widerspruch zu grundlegenden demokratischen Prinzipien. Ohne die Zustimmung des EP sollten Handelsverträge nicht in Kraft treten, vor allem wenn diese die Fähigkeit von Regierungen einschränken, alternative wirtschaftliche Strategien zu verfolgen.

