Iran: Politische Gefangene müssen freigelassen werden
Nach 40 Tagen Hungerstreik musste Nasrin Sotoudeh vergangene Woche in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die Menschenrechtsanwältin* ist 2018 zum zweiten Mal inhaftiert worden, diesmal mit dem Vorwurf der Verschwörung gegen die iranische Staatsführung. Sie wurde zu 38 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt. Mit ihrem Hungerstreik machte sie auf die miserablen Haftbedingungen und die besondere Gefahr durch COVID-19 aufmerksam. Trotz ihres sich verschlechternden Gesundheitszustands ist sie nun jedoch wieder ins Evin-Gefängnis zurückgebracht worden. Dazu erklärt Cornelia Ernst, Vorsitzende der Iran-Delegation des Europaparlaments:
„Ich fordere die iranischen Behörden auf, ihre Entscheidung unverzüglich zurückzunehmen und Nasrin Sotoudehs Anträgen auf Genesung zu Hause stattzugeben. Außerdem ist ihr die freie Wahl der medizinischen Behandlung zu gewähren.“
„Ich unterstütze ausdrücklich die Forderung von Frau Sotoudeh, Menschenrechtsverteidiger*innen, Anwält*innen, Doppelstaatsangehörigen sowie Ausländer*innen, politischen Gefangenen und allen anderen Personen, die während der COVID-19-Pandemie ohne ausreichende Rechtsgrundlage inhaftiert wurden, eine vorübergehende Freilassung zu gewähren.“
*Nasrin Sotoudeh wurde 2012 mit dem Sacharow-Preis ausgezeichnet. Sie ist eine von vielen iranischen Menschenrechtsanwält*innen, die derzeit wegen der Verteidigung der Grundfreiheiten inhaftiert sind. Ihre Verurteilungen und Urteile sowie die aller anderen im Iran inhaftierten Menschenrechtsverteidiger*innen, sollten unverzüglich überprüft und in Einklang mit den Standards eines fairen Verfahrens gebracht werden