Brexit

Großbritannien will aus der EU austreten und hat gemeinsam mit der EU über einen geregelten Brexit verhandelt

Am 23. Juni 2016 haben die Briten bei einem Referendum mit 51,9 Prozent der Stimmen für den Brexit – den Austritt aus der Europäischen Union – gestimmt. Nach mehr als 40 Jahren Mitgliedschaft werden die Briten als erstes Land die Europäische Union verlassen. Die einzelnen Schritte eines Austritts aus der EU regelt Artikel 50 des EU-Vertrags.

 

Nach komplizierten Verhandlungen hat es eine vorläufige Einigung aller Regierungen auf ein Austrittsabkommen gegeben. Das Abkommen regelt die Partnerschaft zwischen EU und Großbritannien nach dem Austritt für eine zweijährige Übergangsfrist, inklusive der fortgesetzten Zahlungsverpflichtungen für die Briten. Diese Zeit soll genutzt werden, um alle notwendigen Abkommen und Einigungen über die künftige Kooperation in Wirtschaft, Handel, Energienetze, Flugverbindungen, Einreisebestimmungen, Forschung, Polizei, et cetera zu treffen. Kommt keine Einigung zustande, sieht das Abkommen eine Notfalllösung (Backstop), die den Verbleib Nordirlands in der Zollunion mit der EU vorsieht, bis eine Einigung erzielt werden konnte.

 

Der Widerstand gegen das Abkommen im britischen Parlament ist groß. Die vorentscheidende Abstimmung im britischen Parlament am 15. Januar 2019 hat Premierministerin Theresa May klar verloren. 432 Unterhaus-Abgeordnete stimmten gegen den Brexit-Deal, 202 dafür. Labour-Chef Jeremy Corbyn beantragte ein Misstrauensvotum gegen Theresa May, was sie wiederum gewann. Eine Mehrheit der britischen Abgeordneten will ein „No-Deal“-Szenario zwar verhindern, konnte sich aber noch auf keinen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen. May wurde lediglich beauftragt, Nachverhandlungen mit der Europäischen Union zu führen.

 

Täglich wächst nun die Gefahr, dass es zu einem Austritt ohne Übergangsregelungen, einem sogenannten „harten Brexit“ kommt, sollte die britische Premierministerin Theresa May bis zum 29. März nicht eine erneute Abstimmung im britischen Parlament über einen geregelten Abschied aus der EU gewinnen. Ein möglicher Ausweg wäre zwar ein Beschluss einer Fristverlängerung im Rat und durch Änderung des britischen Austrittsgesetzes. Die Briten würden dann in der Folge im Mai sogar Europaabgeordnete wählen, die bis zu einem tatsächlichen Austritt mandatiert wären. Doch zum einen sind die Mehrheiten für eine Fristverlängerung ungewiss, zum anderen ist nicht klar, was das Ziel wäre und welche Veränderungen in den Verhandlungspositionen ermöglicht würden. So droht ein „No-Deal-Brexit“ – mit drastischen Folgen für die Bürger*innen aus der EU, die in Großbritannien leben. Deren Rechte wären nicht gesichert.

 

Konkret müssten sie einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung stellen. Es gäbe kein Recht auf Zusammenführung von Familien, kein automatisches Recht auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren, kein Recht auf Rückkehr nach Großbritannien bei Verlassen des Landes nach fünf Jahren und kein Abschiebeschutz für Straftäter*innen, die keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Weiterhin ist beim Zugang zu Beschäftigung und Dienstleistungen eine Profilerstellung möglich, die unter anderem nach Kriterien der Hautfarbe oder Ethnie unterscheidet.

 

Die Briten, die in den 27 EU- Mitgliedstaaten leben, müssten ebenfalls neue Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen beantragen und verlören ihr Recht auf Freizügigkeit in andere Mitgliedstaaten.

Auch die wirtschaftlichen Folgen eines Brexit ohne Übergangslösungen wären dramatisch. Im Handel würden plötzlich die gleichen Zölle erhoben wie gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation, mit denen die EU kein Handelsabkommen hat. Ohne Einigung auf Ursprungsregeln und Qualitätsstandards würden Produktionsketten und Lieferwege unterbrochen. BMW produziert zum Beispiel in Großbritannien den Mini. 15.000 Teile werden verbaut, die in den modernen Produktionsketten zum Teil mehrfach den Ärmelkanal überqueren. Viele Zulieferfirmen wären betroffen. In Deutschland wären durch einen harten Brexit 109.000 Arbeitsplätze gefährdet, da Britannien innerhalb Europas der zweitwichtigste Handelspartner Deutschlands ist.

 

Noch schlimmer wären von einer harten Außengrenze mit Großbritannien die Wirtschaft von Irland getroffen. Die Briten sind nicht nur die wichtigsten Kunden der irischen Landwirtschaft, sondern auch der Transportweg in andere europäische Länder erfolgt über britische Straßen. Gerade Lebensmitteltransporte würden unter zeitaufwändigen Grenzkontrollen leiden. Auch deshalb ist die irische Regierung nicht bereit, ein Austrittsabkommen zu unterzeichnen, dass keine Notfalllösung für eine offene Grenze zu Nordirland beinhaltet.

 

Die britische Wirtschaft ist am schlimmsten betroffen und hatte bereits in den letzten zwei Jahren deutliche Einbußen zu verkraften. Im Fall eines ungeregelten Austritts haben viele große Finanzunternehmen, aber auch produzierende Unternehmen wie Airbus und Honda angekündigt, Standorte zu schließen und in die EU zu verlagern. Sehr viele britische Arbeitsplätze wären von einer Beendigung der wirtschaftlichen Integration betroffen. Es würde Jahre dauern, bis neue Handels- oder Kooperationsabkommen ausgehandelt sind und in Kraft treten können.

 

Für die Europaabgeordneten der LINKEN stehen die Rechte der Bürger*innen in der EU und dem Vereinigten Königreich im Vordergrund. Fünf Millionen Menschen bangen um ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte. Wir fordern sofortige Garantien, dass die Rechte der Bürger*innen bei einem „No-Deal“-Szenario gewahrt werden.

 

Die Europaabgeordneten der LINKEN treten für ein zweites Referendum ein, wenn die britische Regierung und das Parlament versagen und keinen mehrheitsfähigen Lösungsvorschlag für das Austrittsabkommen zustande bringen. Die Bevölkerung hat das Recht, über die veränderten Bedingungen noch einmal abzustimmen.

 

Die Europaabgeordneten der LINKEN sind besorgt, dass ein „No-Deal-Brexit“ den Friedensprozess in Irland gefährden könnte. Die Abstimmung im britischen Unterhaus zeigte, wie wenig Rücksicht Großbritannien nimmt, das Karfreitagsabkommen einzuhalten. Das Austrittsabkommen, das einen besonderen Status für Nordirland erfordert, sichert den Frieden in der Region. Ohne eine Notfalllösung, die eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland verhindert, sind negative Auswirkungen auf Nordirland abzusehen.

 

Die Europaabgeordneten der LINKEN fordern unverzügliche Vorbereitungen auf die ökonomischen Folgen eines No-Deal-Brexit und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Solidaritätsfonds für besonders betroffene Unternehmen und Beschäftigte in den Mitgliedstaaten der EU.

 

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