Pariser Klimaabkommen
(auch: Pariser Übereinkommen)
Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens (Dezember 2015, COP21) vereinbarten die 195 Unterzeichnerstaaten erstmals ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzabkommen. Es wurde vereinbart, die globale Erwärmung unter 2 Grad des vorindustriellen Niveaus, möglichst aber bis 1,5 Grad zu begrenzen.
Die Staaten werden alle fünf Jahre gemeinsam strengere Senkungs-Ziele für Treibhausgase festlegen und sich gegenseitig und der Öffentlichkeit darüber Bericht erstatten, welche Fortschritte sie bei der Senkung der Treibhausgase erreicht haben. Am 5. Oktober 2016 ratifizierte die EU das Pariser Klimaabkommen. Die EU setzte sich das Ziel, bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen um 40 Prozent zu senken (im Vergleich zu 1990).
Bei der jüngsten Klimakonferenz im polnischen Katowice im Dezember 2018 (COP24) einigten sich die Unterzeichnerstaaten auf gemeinsame Regeln zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens. Allerdings konnten sich die Unterzeichnerstaaten nicht auf eine Heraufsetzung ihrer Klimaschutzziele bis 2020 einigen. In einem sogenannten „loss and damage“-Mechanismus (Mechanismus zum Ausgleich von Verlust und Schäden) soll Ländern des Globalen Südens finanziell unter die Arme gegriffen und der historischen Verantwortung der Länder des Nordens für den Klimawandel Rechnung getragen werden. Jedoch ist dazu in Katowice keine wirkliche Vereinbarung getroffen worden. Billiger als jede Ausgleichszahlung ist jedoch die Bekämpfung des Klimawandels, auch durch einen Ausstieg aus den fossilen Energien
(siehe auch „Klimaflüchtlinge“).
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