Presseschau: EuGH stärkt Recht auf Urlaub

7. November 2018

EURACTIV

EuGH stärkt Recht auf Urlaub

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt nicht allein dadurch, dass Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragen. Das gilt auch für die Auszahlung nicht genommenen Urlaubs nach Ende einer Beschäftigung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschied.

Zuspruch erhielt der EuGH von der Linksfraktion im EU-Parlament. „„Es freut mich sehr, dass der EuGH seine Praxis fortsetzt, die Grundrechte der Europäischen Verträge mit Leben zu füllen. Urlaub dient dem Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer und darf ihnen nicht durch Unterlassen vorenthalten werden“, sagte Thomas Händel, der Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.“

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