Nein zur Zerstörung des Beduinendorfs Khan al-Ahmar

*Am 5. September 2018 hat das Oberste Gericht Israels der israelischen Regierung grünes Licht für die Zerstörung des Beduinendorfes Khan al-Ahmar gegeben. Die Dorfbewohner erhielten in ihrem Protest gegen Zerstörungsanordnung und Umsiedlung über viele Monate hinweg Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen sowie einer Reihe von europäischen Staaten, einschließlich Deutschlands. Mit Protesten und diplomatischen Bemühungen wurde so die Umsiedlung hinausgezögert.

Die Bewohner von Khan al-Ahmar sind Nachkommen von Beduinen, die in den 1950er Jahren von Israel aus der Negev-Wüste ins Umland von Ost-Jerusalem im Westjordanland umgesiedelt worden waren. Der Ort liegt zwischen zwei israelischen Siedlungen. Mit der Zerstörung von Khan al-Ahmar würde ein Präzedenzfall geschaffen, der auf weitere beduinische Dörfer in der Nachbarschaft Anwendung finden könnte, die im Zentrum der Westbank in einem Gebiet liegen, das nördliche und südliche palästinensische Ortschaften verbindet.

Ohne diese Verbindung würde es noch schwerer werden, ein zusammenhängendes Territorium eines zukünftigen Palästinas zu schaffen. Eine praktikable Zwei-Staaten-Lösung würde damit ernsthaft infrage gestellt. Zudem werden solche erzwungenen Räumungen und Zerstörung von Eigentum in besetzten Gebieten als schwere Verletzung internationalen und humanitären Rechts angesehen.

Das Europaparlament hat infolge der Gerichtsentscheidung kurzfriste eine Plenardebatte anberaumt. Die Linksfraktion GUE/NGL hat die Proteste gegen Dorfzerstörungen und Umsiedlungen der Beduinen stets unterstützt.