Martinas Woche 21/2018: Israel – Magdeburg – Irland
Linksfraktion in Israel
Initiiert von Martina Michels (DIE LINKE.) als Delegationsleiterin und Curzio Maltese (L’Altra Europa con Tsipras/Italien) bereiste in der vergangen Woche (20.-24. Mai 2018) eine Delegation der Linksfraktion GUE/NGL Israel. Ein kurzer Reisebericht findet sich hier. Martina Michels in einer ersten Bewertung der Reise: „Israel ist mehr als Netanyahu. Wir trafen eine lebhafte Zivilgesellschaft, die nicht nur ihre demokratischen Grundrechte, sondern auch die Menschenrechte aller in Israel lebenden Menschen verteidigt. Wir fühlen uns geehrt, dieses andere Israel kennengelernt zu haben, als jenes, das derzeit unrühmliche Schlagzeilen macht. Jene Kräfte, die danach streben, eine neue wirtschaftliche Grundlage und Gesellschaft aufzubauen, die nicht auf einer militärisch orientierten und dominierten Wirtschaftsweise, sondern auf einer friedlichen Wirtschaftspolitik beruht.“
„Linkes Café“ und Bürgersprechstunde in Magdeburg
Im Wahlkreisbüro von Martina Michels standen am Wochende Gespräche in etwas lockerer Atmosphäre auf dem Plan. Es wurden sowohl lokale Themen als auch Europäische Fragen gemeinsam mit Rosemarie Hein erörtert. Eine Form, die wir beibehalten wollen um in Zukunft noch häufiger mit den Bürger*innen in Kontakt zu kommen. Besonders viele Fragen kamen zur Digitalisierung in Schulen sowie zur neuen Europäischen Datenschutz Grundverordnung. Auch wenn, Martina diesmal nicht teilnehmen konnte, so war das Büro durch Peter Cichorius doch bestens vertreten.
Iren stimmen für Recht auf Abtreibung
2 Million Iren haben am Verfassungsreferendum zur Abschaffung des grundsätzlichen Abtreibungsverbots in Irland teilgenommen. Mit 66.4% „Yes“ zu 33.6% Gegenstimmen (Wahlbeteiligung 64,1%) hat das progressivere Lager diese Hürde im Kampf um mehr Selbstbestimmung von Frauen deutlich gewonnen. Auch Martina gratuliert herzlich zu diesem wichtigen Kampagnenerfolg, an dem auch unsere Partnerpartei Sinn Fein deutlichen Anteil hat. Laut dem achten Zusatzartikel zur Verfassung waren Schwangerschaftsabbrüche selbst bei Vergewaltigung, Inzest oder einer tödlichen Fehlbildung des Fötus verboten. Bei einer Abtreibung drohen Frauen bislang bis zu 14 Jahre Haft.