BVerwG: Du kommst hier nicht rein!
Heute entschied der 7. Senat des in Leipzig ansässigen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), die Revisionsklage der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bezüglich der Inhalte ihrer Luftreinheitspläne abzuweisen. Mit dieser Entscheidung ist der Weg nun frei für Fahrverbote in deutschen Kommunen, auch ohne ein entsprechendes Bundesgesetz. Diesem Urteil ging ein langer Prozess voraus, der schließlich vor dem höchsten deutschen Gericht endete, mit Erfolg. Eine erneute Vorlage vor dem EuGH ist nicht möglich. Dazu Cornelia Ernst, stellvertretendes Mitglied im abgeschlossenen EP-Sonderuntersuchungsausschuss zum Emissionsskandal (EMIS) und energiepolitische Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament:
„Endlich haben wir es nun von den Richterinnen und Richtern des Bundesverwaltungsgerichts amtlich bestätigt: Die erlassenen Fahrverbote zur Linderung der Luftverschmutzung waren, sind und bleiben rechtens. Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich, und stehe hinter den Fahrverboten: Drecksschleudern raus aus den Städten!“
„Nach einer Übergangsfrist und frühestens ab September 2018 können Kommunen nun Fahrverbote auch ohne ein entsprechendes Bundesgesetz erlassen. Wieder einmal hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erfolgreich die Unzulänglichkeit der Politik ausgeglichen und durchgesetzt, was führende Politiker*innen nicht vermochten. Dafür gebührt der DUH großer und aufrichtiger Dank, denn ohne sie wäre es nie zu diesem famosen Sieg für den Gesundheits-, Umwelt- und Naturschutz gekommen.“
„Für DIE LINKE ist es ein Achtungserfolg, der bedeutet, dass unsere Position einen Weg markiert, der richtig und wichtig für unsere Zukunft ist. Es kann nicht weiter hingenommen werden, dass jährlich hunderte bis tausende Menschen durch die Folgen der Abgasbelastung sterbenskrank werden, und das nur weil die aggressiv unbewegliche deutsche Autoindustrie die Luft immer weiter verschmutzt, ja sogar verpestet und damit unser aller Recht auf Leben beschränkt.“
„Trotz der Euphorie und Notwendigkeit gilt es nun seitens der Politik sicherzustellen, dass betroffene Verbraucher*innen eine faire Möglichkeit bekommen, für ihren Diesel, mit dem sie bald nicht mehr in Städte wie Stuttgart oder München fahren dürfen, von den Herstellern einen adäquaten Ersatz zur Verfügung gestellt bekommen. So muss die Möglichkeit bestehen, das alte gegen ein neues, weniger schmutziges Fahrzeug tauschen zu können. Richtig ist auch, dass es Ausnahmeregelungen für beispielsweise kleine Handwerksbetriebe geben soll. So wird vermieden, dass Existenzen von heute auf morgen zerstört werden, weil die Neuanschaffung von Fahrzeugen für solche Unternehmen häufig nicht zu stemmen ist. Auch hier muss die Politik tätig werden und den Betroffenen Hilfe zubilligen.“
„Jetzt gilt es, für eine baldige Umsetzung des Urteils zu streiten. Wir als LINKE werden dies immer unter dem Aspekt der Wahrung von Interessen der Umwelt und Natur sowie der sozialen Verträglichkeit tun, sei es in den Parlamenten oder vor den Gerichten, wie bei der Demonstration in der vergangenen Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.“