„Wenn das EU-Recht schwangere Arbeitnehmerinnen nicht schützt, müssen wir es ändern“
Gabi Zimmer, Vorsitzende der Linksfraktion GUE/NGL und Mitglied im Beschäftigungsauschuss des EU-Parlaments, zum EuGH-Urteil in der Rechtssache Porras Guisado vs. Bankia S.A. (C-103/16):
„Schwangere sollten stets besonders arbeitsrechtlich geschützt sein. Das EU-Recht setzt Standards, damit solche Grundrechte der Arbeitnehmer*innen nicht dem Standort-Wettbewerb auf dem Binnenmarkt zum Opfer fallen. Das EuGH-Urteil gegen Frau Porras Guisado bedeutet, dass das EU-Recht Schwangere nicht mehr ausreichend absichert. Deshalb müssen wir das EU-Recht ändern. Sonst werden reaktionäre Parteien und Arbeitgeber auch in andern EU-Staaten solche Lücken schnell zu nutzen wissen.“
Der EuGH hat am Donnerstag entschieden, dass nach EU-Recht schwangeren Arbeitnehmerinnen gekündigt werden darf, wenn dies im Rahmen von Massenentlassungen geschieht. Dies lasse die EU-Richtlinie 92/85 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen zu. Arbeitgeber müssen lediglich die rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kriterien mitteilen, nach denen die schwangere Arbeitnehmerin
für die Kündigung ausgewählt wurden. Diese Gründe und Kriterien dürfen vorgeblich nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben.
Zimmer weiter: „Der arbeitsrechtliche Schutz für Schwangere muss auch im Rahmen von Massenentlassungen gelten. Sonst werden Arbeitgeber Wege finden, Frauen wegen ihrer Schwangerschaft zu kündigen, auch wenn auf dem Papier andere Gründe stehen. Der Verweis darauf, dass EU-Länder höhere Schutzstandards in das nationale Recht schreiben dürfen, ist nicht ausreichend. Wir müssen jetzt schnell das EU-Recht nachbessern, um diese Lücke zu schließen. Ich fordere die Kommission auf, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.“
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