Strengere Datenschutzvorschriften für EU-Institutionen und Agenturen

Heute (Donnerstag) stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten (45-6-7) des EP-Innenausschusses (LIBE) dafür, die Verarbeitung personenbezogener Daten strengeren Regeln zu unterwerfen. Mit diesen Änderungen soll eine Aktualisierung der bestehenden Regeln von 2001 und damit eine Angleichung an den Standard der Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 2016 (GDPR) erreicht werden. Die unterschiedlichen Vorschriften für EU-Agenturen und für den Bereich der Rechtsdurchsetzung sollen angeglichen und mit der Richtlinie für polizeiliche und gerichtliche Zwecke, sowie der Regelsetzung für Europol in Einklang gebracht werden.

Dazu Cornelia Ernst, Berichterstatterin und innenpolitische Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament:

„Größtes Anliegen meines Berichts war es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Institutionen und ihre Agenturen zu erreichen. Das ist mit der Annahme unserer Anträge gelungen und ich freue mich, dass wir die Mehrheit des Ausschusses von der Notwendigkeit eines modernen Regelwerks auch und vor allem für die EU-Institutionen überzeugen konnten.“

„Der Text beinhaltet die eindeutige Forderung, das Ausmaß der Datenverarbeitung einzuschränken, gespeicherte Daten auf ein Minimum zu reduzieren und die Forderung, fälschlich erhobene Daten zu löschen. Außerdem wird die EU-Kommission dazu angehalten, für neue Rechtsvorschläge den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) miteinzubeziehen. Im Falle einer Missachtung der hiermit gesetzten Regeln, soll der Datenschutzbeauftragte dazu berechtigt werden, Strafen gegen die betreffende Stellen erheben zu dürfen.“

„Nur mit einem einheitlichen Rechtssystem lässt sich neben einem hohen Niveau an Datenschutz auch Klarheit für Personen erreichen, deren persönlichen Daten durch die EU-Institutionen verarbeitet werden. Deshalb ist unser Bericht auch ein Erfolg für mehr Transparenz, da die EU-Institutionen nun dazu verpflichtet werden sollen, ein zentrales Register ihrer Datenverarbeitung einzurichten und dieses auch öffentlich zugänglich zu machen.

Nun wird es in Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission darum gehen, auch die Regierungen der Mitgliedstaaten von unserem Ansatz zu überzeugen.“