Flyer „Zugang zu Energie – ein soziales Grundrecht“
Energiearmut – ein verdrängtes Problem in Europa
Der Zugang und die Versorgung mit Energie, Strom, Wärme, Kühle ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss ein soziales Grundrecht sein! Denn Energie ist kein Luxusgut, sondern ist ein essentieller Bestandteil unseres Lebens. Trotzdem sind mehr und mehr Menschen von Energiearmut betroffen, sowohl in Deutschland als auch in der gesamten EU. D.h. ihnen wird der Strom abgeklemmt oder die Heizung abgestellt oder beides. In der EU insgesamt sind ungefähr 11 Prozent der Menschen von Energiearmut betroffen oder akut davon bedroht (in 2012 waren dies 54 Millionen Bürger*Innen). 16% der Bevölkerung in der EU lebt in feuchten, schlecht isolierten Wohnungen, und 9% sind mit der Zahlung von Rechnungen an die Energieversorger im Rückstand. Obwohl es auf europäischer Ebene keine gemeinsame Definition für Energiearmut gibt, kann man den Begriff doch wie folgt eingrenzen: Energiearmut liegt vor, wenn eine Person nicht in der Lage ist, ihren Wohnraum zu erschwinglichen Kosten angemessen zu beheizen bzw. zu kühlen. Problematisch ist, dass weder auf europäischer Ebene noch in vielen Mitgliedstaaten eine Definition zu Energiearmut existiert – hinzu kommt, dass nur in einigen wenigen Mitgliedstaaten überhaupt Daten zu Energiearmut und Versorgungssperren gesammelt und veröffentlicht werden…
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