Bundeskanzlerin darf Panama nicht weiß waschen
Bundeskanzlerin Angela Merkel empfängt den Ministerpräsidenten von Panama, Juan Carlos Varela, in Berlin. Bei dem Treffen geht es um das geplante bilaterale Steuerabkommen zwischen Deutschland und Panama sowie Konsequenzen aus dem Skandal der Panama Papers. Der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu den Panama Papers des Europaparlaments (PANA), Fabio De Masi (DIE LINKE.), kommentiert das Treffen:
„Panama versucht über Merkel Druck auf Frankreich aufzubauen, das Panama nach den Panama Papers auf seine schwarze Liste der Steueroasen gesetzt hat. Nun soll ein bilaterales Abkommen zum Informationsaustausch mit Deutschland Panama weiß waschen. Die Kanzlerin darf sich nicht vor diesen Karren spannen lassen. Deutschland muss vielmehr endlich seine Hausaufgaben machen und die Financial Intelligence Unit durch zentrale Immobilien- und Vermögensregister sowie ein Unternehmensstrafrecht im Kampf gegen die Finanzmafia unterstützen.
De Masi weiter: „Die Regierung Panamas ist immer noch die reinste Offshore-Firma. Kürzlich legten daher der ‚Wirtschaftsnobelpreisträger‘ Joseph Stiglitz sowie der Baseler Jurist und ehemalige FIFA-Gutachter Mark Pieth ihr Mandat in der Panama-Kommission nieder. Der neue Vorsitzende, der von Präsident Varela ernannten Kommission, ist der Cousin* von Jaime Aleman, dessen Kanzlei Hauptkonkurrent von MossackFonseca und dessen Frau Panamas Botschafterin in Paris ist. Es gibt keine Sippenhaft, aber das riecht nach Filz.“
De Masi führt abschließend aus: „Schwarze Listen für Steueroasen, wie von der EU bis 2017 geplant, sind wirkungslos, wenn nicht alle Schattenfinanzplätze – auch Einzelstaaten wie Delaware und Nevada in den USA – erfasst werden. Durch die schwachen Kriterien der Industrieländer-Organisation OECD wäre selbst Panama nicht mehr von einer Liste betroffen. So bleiben schwarze Listen Alibis. Wir brauchen endlich echte Transparenz bei Briefkastenfirmen. Die Schlupflöcher in der Anti-Geldwäscherichtlinie der EU für Scheindirektoren sowie Familienstiftungen und Charities sind zu schließen. Die Konzern-Berichterstattung nach Ländern (country-by-country reporting) muss öffentlich sein und ausnahmslos für jedes Land gelten, in dem McDonalds & Co. aktiv sind. Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen sind zu kündigen und Finanzflüsse in Steueroasen inner- und außerhalb der EU sind mit Quellensteuern bzw. Abzugsbeschränkungen zu belegen. Hierzu muss gegenüber dem Europäischen Gerichtshof klargestellt werden, dass Steuergesetze nicht unter die Kapitalverkehrsfreiheit fallen.“
*Korrigiert: Ursprünglich war hier fälschlicher Weise von seinem Bruder die Rede.