GUE / NGL kritisiert Weigerung des EU-Parlaments, israelisches „Transparenz-Gesetz“ zu diskutieren
Martina Michels: „Gesetz würde gleichsam bedeuten, Nichtregierungsorganisationen zum Schweigen zu bringen und sicherzustellen, dass Information an die Außenwelt wesentlich reduziert wird.“
Der jüngste Entwurf für ein „Transparenz-Gesetz“ betreffend israelische Nichtregierungsorganisationen (NRO) erregt Besorgnis unter GUE / NGL-Europaabgeordneten. Die Fraktion hatte deshalb vorgeschlagen, das Problem innerhalb der Menschenrechtsdebatte in der November-Plenartagung zu diskutieren, was jedoch nicht akzeptiert wurde.
Der Gesetzesentwurf von Justizministerin Ayelet Shaked würde NRO, die von der Finanzierung durch „ausländische politische Akteure“ profitieren, verpflichten, dies in allen ihren Veröffentlichungen und Berichten zu vermerken und anzuzeigen, wenn sie in Kontakt zu israelischen Regierungsmitgliedern oder Beamten treten. Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, könnten NRO-Vertreter beim Betreten der Knesset angewiesen werden, einen Ausweis zu tragen, der nicht nur den Namen der Organisation kennzeichnet, für die sie tätig sind, sondern darüber hinaus auch deren Finanzierungsquellen.
GUE / NGL-Europaabgeordnete Martina Michels, Mitglied der EP-Delegation für die Beziehungen zu Israel, kommentiert: „Dieses Gesetz wird die Arbeit der israelischen NRO, die finanzielle Unterstützung von ausländischen Regierungen erhalten, stark einschränken, vor allem die Arbeit jener Organisationen, die sich mit Menschenrechtsverletzungen oder dem israelisch-palästinensischen Konflikt beschäftigen. Es würde gleichsam bedeuten, sie zum Schweigen zu bringen und sicherzustellen, dass Information an die Außenwelt wesentlich reduziert wird. „
Michels äußerte sich besorgt über den diskriminierenden und undemokratischen Charakter des Gesetzesentwurfs: „Zunächst ist es nur auf diejenigen NRO ausgerichtet, die Spenden aus dem Ausland, von „ausländischen politischen Akteuren „, erhalten – also vor allem von der US- und den EU-Mitgliedstaatenregierungen. Damit sind auch die staatlich geförderten politischen Stiftungen betroffen. Von Privatspenden, Spenden von Unternehmen oder privaten Stiftungen ist dabei keine Rede. Es gibt keine Rechtfertigung für diese Unterscheidung. Zweitens werden hiermit Stimmen aus Zivilgesellschaft und NRO unterdrückt und ihre Arbeitsbedingungen auf unhaltbare Weise eingeschränkt. „
Diese Presseerklärung im englischen Originaltext hier.