Wo willst du leben? – Das EU-Recht auf Freizügigkeit
Die Freizügigkeit ist eine der Grundfreiheiten der EU. Dazu gehört nicht nur die Freiheit, innerhalb der EU alle Länder zu bereisen, ohne durch Visa und andere Formalitäten behindert zu werden. Freizügigkeit ist vor allem das Recht, frei zu entscheiden, in welchem EU-Mitgliedstaat man leben und arbeiten möchte.
Das kann natürlich nur funktionieren, wenn alle EU-Bürgerinnen und Bürger rechtlich weitgehend gleichgestellt sind.
Für DIE LINKE. im Europaparlament ist klar: Die Freizügigkeit als menschliche Seite des Binnenmarkts in der EU ist eine Errungenschaft, die gepflegt und verteidigt werden muss!
Die Freiheit, überall in der EU zu leben und zu arbeiten, besteht grundsätzlich für jeden Menschen, der die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzt.
Bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten gilt dieses Recht uneingeschränkt. Für einen längeren Zeitraum gilt das Recht für Arbeitnehmer und Selbständige, und alle, deren Unterhalt gesichert ist. Ebenso gilt es für Studierende, Auszubildende und Arbeitssuchende.
Dabei ist, wie im EU-Recht üblich, keine Diskriminierung erlaubt. Das Verbot von Diskriminierung erstreckt sich dabei nicht nur auf Hautfarbe und Geschlecht; Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft oder sozialer Herkunft sind ebenso ausdrücklich verboten.
Es besteht zwar kein eigenes Recht darauf, Sozialleistungen zu erhalten, Leistungen wie z.B. das Kindergeld oder Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt müssen aber dank des Diskriminierungsverbotes gezahlt werden.
Beim EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 wurde die Freizügigkeit für Bürger beider Staaten eingeschränkt. Erst sieben Jahre später, also ab dem 1. Januar 2014 können EU-Staatsbürger aus Rumänien und Bulgarien das für alle Unionsbürger geltende Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen.
Diese zeitweise Einschränkung war die Folge einer populistischen Debatte, in deren Verlauf konservative Politiker gezielt die Gefahr heraufbeschworen, es könne zu einer massenhaften Einwanderung armer Rumänen und Bulgaren kommen. Dies ist nicht eingetroffen.
Vor allem konservative Politiker beschimpfen Menschen aus Süd- und Osteuropa, die von diesem Recht Gebrauch machen, als „Armutszuwanderer“ und „Sozialtouristen“ und fordern, deren Recht auf Freizügigkeit einzuschränken.
Diese diskriminierende Haltung teilt die EU-Kommission glücklicherweise nicht sondern betrachtet die deutsche Regelung, die Ausländer pauschal von ALG II-Leistungen ausschließt, als zu restriktiv. In diesem Sinne haben auch deutsche Sozialgerichte geurteilt.
DIE LINKE. im Europaparlament fordert:
– Das EU-Recht auf Freizügigkeit muss diskriminierungsfrei und wohlwollend den Menschen gegenüber umgesetzt werden. Übergangszahlungen wie Arbeitslosengeld müssen in Deutschland allen offenstehen, die arbeitslos werden. Das ist auch in den anderen EU-Staaten so.
– Die EU-Kommission muss konsequent Verfahren einleiten, wenn ein Mitgliedstaat EU-Bürgerinnen und Bürger diskriminiert.
– Ein grundsätzliches Verbot, EU-Ausländer auszuweisen, wenn keine schweren Vergehen vorliegen. Ein ALG II-Antrag darf kein Grund sein.
– Regionen und Kommunen in der EU müssen finanziell so ausgestattet werden, dass sie die Gleichstellung aller EU-Bürger auch bewältigen können.
– Schluss mit der Kürzungspolitik, die die Sozialsysteme in den Mitgliedstaaten zerstört. So werden Ungleichheit und Armut verschärft und immer mehr Menschen dazu getrieben, ihr Land zu verlassen.
– Die Gleichbehandlung muss auch am Arbeitsplatz geregelt, kontrolliert und vor allem durchgesetzt werden. EU-Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht für Dumping missbraucht werden.
DIE LINKE. im Europaparlament lehnt jede Form von Diskriminierung, nationalem Chauvinismus und Rassismus entschieden ab. Für uns sind alle EU-Bürgerinnen und Bürger gleichviel wert, egal ob sie aus Rumänien oder Schweden kommen, ob sie Basken, Friesen oder Roma sind.
Wir sehen aber auch die Probleme, die entstehen. Die Ungleichheit zwischen den Staaten der EU darf sich nicht weiter vertiefen. Deshalb ist unser Einsatz für die Freizügigkeit in der EU eng verbunden mit unserem Kampf gegen Armut und Perspektivlosigkeit, für gute Löhne und für gute Arbeitsbedingungen.
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