Das Europäische Parlament verabschiedet mit großer Mehrheit die neuen Aufsichtsregeln für Banken in der EU

Jürgen Klute, Koordinator der Linken im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments fasst die zentralen Punkte der Bankenreform zusammen: „Mehr und besseres Eigenkapital, zusätzliche Anforderungen für riskant große und vernetzte Banken und die Deckelung von Boni auf maximal das Doppelte des Festgehalts: die zentralen Punkte der neuen Aufsichtsvorschriften für Banken in der EU bringen einige Fortschritte.“

Klute sieht allerdings auch Nachbesserungsbedarf. „Es ist nicht einzusehen, warum der Rat dem Parlamentsvorschlag nicht zustimmen konnte, die Höhe der Boni auf die Höhe des entsprechenden Festgehalts zu beschränken. Viel ärgerlicher aber ist die unklare Einführung der Leverage Ratio.“

Diese Beschränkung der Bilanzsumme zum haftenden Eigenkapital soll allzu kreative Risikomodelle und damit das Gesamtrisiko beschränken, das ein Kreditinstitut eingehen darf. „Der heute abgestimmte Kompromiss sieht vor, dass die EU-Kommission Ende 2016 einen Vorschlag im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens dazu vorlegt – jede Menge Möglichkeit, die Regelung schon vor der Einführung auszubremsen.“

Erschütternd banal, für die Bankenlandschaft aber ein herber Einschnitt, sind die Vorschriften für das Liquiditätsmanagement. „Danach müssen Banken in der EU künftig nachweisen, dass sie in Stressphasen nicht unmittelbar auf dem Trockenen sitzen – eine Anforderung, die Existenzgründer schon beim ersten Beratungstermin nahegelegt wird.“

Beide Anforderungen, die langfristige Net Stable Funding Ratio, ebenso wie die kurzfristig gültige Leverage Ratio sind massiv verwässert worden. Ob diese Vorschriften kommen und wie genau Banken künftig ihre Liquiditätsplanung nachweisen müssen, ist nach wie vor ungewiss. „Trotz dieser Regulierungsschwächen: mit der empfindlichen Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften vor allem für Großbanken und der gleichzeitigen Betonung, dass die Existenz verschiedener Geschäftsmodelle unter europäischen Banken unterstützt werden soll, ist das verabschiedete Gesetzespaket ein deutlicher Schritt nach vorn.“

Das Paket, basierend auf den Vorschlägen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III), im Jargon CRD IV und CRR, besteht aus einer Richtlinie und einer Verordnung. Die Verordnung gilt ohne weiteres in den Mitgliedsstaaten der EU, die Richtlinie muss zuvor von den nationalen Parlamenten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden.  

In Kraft treten kann die Regulierung zum 1. Januar 2014.