Keine Emissionsgutschriften für Kohlekraftwerke

Bisher konnte der Bau von Kohlekraftwerken – irgendwo in der sogenannten „3. Welt“ – durch Emissionsgutschriften subventioniert werden. Mit diesen Emissionsgutschriften des „Clean Development Mechanismus“ (CDM) durften Betreiber starker CO2-Emissionsquellen aus den Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls ihre Reduktionsverpflichtungen gegenrechnen. Der CDM ist ein Freifahrtsschein für die Industrie weiter wie bisher Klimagase auszustoßen.

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