Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort!

Die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft wurde bereits im Oktober 1968 erlassen. 2004 traten zahlreiche osteuropäische Länder wie z. B. Estland, Polen und Tschechien der Europäischen Gemeinschaft bei. Die »alten« Mitgliedstaaten waren fortan aufgefordert, in ihren Ländern so schnell wie möglich Voraussetzungen für die Aufhebung der Beschränkungen für Arbeitnehmer zu schaffen. Nur Deutschland und Österreich setzten sie über den höchstmöglichen Zeitraum von sieben Jahren aus. Aber welche Voraussetzungen hat die Bundesregierung nun geschaffen, um die Beschränkungen aufheben zu können? Anscheinend keine. Es wurde nichts unternommen, weder Arbeitnehmerrechte gestärkt noch allgemein gültige soziale Mindeststandards festgelegt.

ArbeitnehmerfreizügigkeitPDF-Datei