Die Europäische Schutzanordnung

ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

 

Heute stimmte das Europäische Parlament für den Bericht über die Europäische Schutzanordnung

Dazu erklärt die Abgeordnete des Europaparlaments Cornelia Ernst, Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter:

„In der jetzigen Form ist die Europäische Schutzanordnung eine wichtige Weichenstellung, denn der Schutz gegen mögliche körperliche oder psychische Gewalt durch Nachstellen, Belästigung und andere Formen der Nötigung wird ausgeweitet. Die Europäische Schutzanordnung stellt sicher, dass gerichtlich angeordnete Maßnahmen, die eine Person vor einer strafbaren Handlung bewahren sollen, in allen Mitgliedstaaten gelten. Dies ist zu begrüßen, denn in einem gemeinsamen Rechtsraum ohne Binnengrenzen muss der Schutz auch nach einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat fortbestehen.“

Cornelia Ernst weiter:

„Es ist jedoch bedauerlich, dass der Rat eine Einschränkung des Opferschutzes durchgesetzt hat: ist die Handlung, aufgrund derer eine Schutzanordnung erlassen wurde, am neuen Wohnort des Opfers keine Straftat, so soll hier auch kein Schutz gelten. Dies stellt eine Einschränkung des theoretisch möglichen Opferschutzes dar.“

Straßburg, 14. Dezember 2010