Europäisches Parlament macht Bürger zu gläsernen Bankkunden

„Das Europäische Parlament ist eingeknickt. Mit der Zustimmung zum SWIFT-Abkommen werden Grundrechte im Namen der Terrorismusbekämpfung ausgehöhlt. Eine Mehrheit der Parlamentarier beugte sich der perfiden Logik, ein auf Grund- und Freiheitsrechten basierendes Wertesystem zu verteidigen, indem es dessen elementare Errungenschaften heute bereitwillig preisgab.“

Ernst weiter: „Es ist und bleibt eine Frage des Prinzips, ob wir eilfertig Bankdaten unserer Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Grund- und Menschenrechte sind unveräußerlich! Was wäre, wenn morgen Russland oder China bei Rat und Kommission anfragen, ob sie Zugriff auf personenbezogene Daten übermittelt bekommen? Würden die europäischen Institutionen auch dann mit Verweis auf Terrorismusbekämpfung verdachtsunabhängig Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger weiterleiten?

Für Cornelia Ernst steht fest: Datenschutz und Schutz der Privatsphäre standen nicht im Mittelpunkt der heutigen Abstimmung. „Offensichtlich sind die drei großen Fraktionen des Europäischen Parlaments unter dem massiven Druck der USA und der Kommission eingeknickt. Dass die SPD-Fraktion gestern im Innenausschuss des Bundestages gegen das Abkommen gestimmt hatte, zeigt, dass die Sozialdemokratie in dieser Frage tief gespalten ist.“

DIE LINKE im Europäischen Parlament stimmte heute erneut gegen das SWIFT-Abkommen. Die nach der Ablehnung durch das Europäische Parlament im Februar dieses Jahres vorgenommenen Änderungen am Abkommen seien rein kosmetischer Natur. Ernst: „Vielmehr handelt es sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung, deren Zwecke unbestimmt, unkontrollierbar und veränderbar sind. In ihr sollen die Daten von Millionen unverdächtigter Bürgerinnen und Bürger nach nicht transparenten Kriterien erfasst, verarbeitet und für fünf Jahre gespeichert werden.“ Den Plan, innerhalb eines Jahres ein europäisches System zur Bankdatenauswertung aufzubauen, hält sie ebenfalls für bedenklich: „Erstens deckt das Europol-Mandat eine solche Datensammlung und -auswertung nicht ab und ist damit ein klarer Rechtsverstoß. Zweitens werden damit weiterhin nicht die Notwendigkeit und der Nutzen des Abkommens hinterfragt, geschweige denn die verfassungswidrige verdachtsunabhängige Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern verhindert.“ Sie rechnet mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.

Straßburg, 08. Juli 2010

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