EU Inc.: Kein Freifahrtschein für die Kommission
„Die Kommission will mit der EU Inc. eine neue Unternehmensform einführen, die massiv Arbeitnehmer:inneninteressen verletzt und Mitbestimmungsrechte untergräbt. Diesen Plänen hat der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments mit seiner Stellungnahme heute eine deutliche Absage erteilt.
Mit unseren Änderungsanträgen haben wir dafür sorgen können, dass die Stellungnahme zentrale Haltelinien zum Arbeitnehmer:innenschutz definiert. Das ist ein großer Zwischensieg und trotzdem muss die EU Inc. weiterhin grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Die EU Inc. stellt ein gefährliches Sonderrecht dar, das es Unternehmen erlauben soll mit weniger Regulierung, weniger Kontrolle und vor allem weniger Schutz für Arbeitnehmer:innen Geschäfte zu machen. Der Beschäftigungsausschuss hat jetzt klar gemacht, dass eine solches Konstrukt nicht wie von der Kommission geplant allen Unternehmen in Europa, egal ob Großkonzern oder Kleinstbetrieb zugänglich sein darf, sondern höchstens für Start-ups und Scale-ups. Sonst wäre eine Abwärtsspirale bei der Unternehmensregulierung vorprogrammiert. Auch der geforderte Ausschluss von Hochrisikosektoren wie dem Bau- oder Transportgewerbe, wo Verstöße gegen Arbeitnehmer:innenrechte schon jetzt ein großes Problem sind, ist ausdrücklich zu begrüßen.
Mitbestimmungsrechte, die in vielen europäischen Ländern von den Beschäftigten und Gewerkschaften erkämpft wurden, dürfen durch die EU Inc. nicht ausgehebelt werden. Auch das haben wir heute deutlich gemacht.
Das Votum ist klar: Die EU Inc. ist unsozial und arbeitnehmer:innenfeindlich. Wir werden weiter an der Seite der Gewerkschaften in Europa dafür kämpfen, dass diese Pläne nicht Realität werden.“
Hintergrund: Mit dem sogenannten 28. Regime will die EU-Kommission ein neues neoliberales Unternehmensrecht für die gesamte EU schaffen, mit weitreichenden Folgen. Konkretisiert wird dieses Vorhaben in der geplanten neuen Unternehmensform „EU Inc.“. Was als technisches Instrument zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als weiterer Schritt im europäischen Standort- und Wettbewerbsregime: mehr Freiheiten für das Kapital, mehr Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen und eine leichtere Erschließung von Märkten auf Kosten sozialer Standards. Darüber hinaus würde diese parallele Unternehmensform auch die Unternehmensaufsicht und Besteuerung EU-weit unterminieren.

