Cornelia Ernst
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Klimaschutz gewinnt an Fahrt

Cornelia Ernst

Das neue EU-Klimapaket „Fit for 55” und LINKE KLIMAPOLITIK im Europaparlament

 

In den vergangenen Monaten haben sich die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel drastisch verändert. Vor gut einem Jahr wurde noch mit einem Kohleausstieg bis 2038 gerechnet, aber inzwischen wird deutlich, dass aufgrund neuer EU-weiter Klimaziele, einem überarbeiteten Klimagesetz in Deutschland und steigender CO2 Preise wohl schon vor 2030 Schluss mit der Kohle sein wird. Die EU drängt derzeit ebenfalls auf eine Erhöhung der CO2 Preise und überarbeitet dazu das Emissionshandelssystem und die Energiebesteuerung. Das könnte für viele Menschen drastische Folgen haben.

Bereits 2019 hat der europäische Grüne Deal das Ziel festgelegt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und damit auch den Verpflichtungen gegenüber dem Pariser Abkommen nachzukommen. Anschließend wurden die Selbstverpflichtung der EU zur Klimaneutralität sowie das Zwischenziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, mit dem Europäischen Klimagesetz in bindendes Recht umgesetzt.

Im Grunde genommen war das 55 % Ziel bis 2030 im EU-Klimagesetz schon veraltet, bevor es in Kraft getreten ist. Laut wissenschaftlicher Erkenntnisse des UN Emission Gap Report wäre eine Reduktion der Treibhausgase, gemessen am Stand von 1990, von mindestens 65-70 % bis 2030 für das absolute Minimum, um wenigstens die allerschlimmsten Folgen des Klimawandels abzuwenden. Die LINKE im Europaparlament trat bereits im Sommer 2020 während der Verhandlungen zum EU Klimagesetz für eine Emissionsminderung von 70 % bis 2030 ein.

  

In der Bundesrepublik Deutschland wurde das viel zu niedrig angesetzte Klimaziel von 55 % bis 2030 inzwischen durch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt. Das Gericht sieht zurecht die Freiheitsrechte der jungen Generation beeinträchtigt. Darum wurde das deutsche Klimaschutzgesetz 2021 im Eilverfahren überarbeitet und sieht jetzt 65 % bis 2030, 88 % bis 2040 und Klimaneutralität bis 2045 vor.

Sozial gerechte Klimapolitik

Die für den Strukturwandel und sozialen Ausgleich zur Verfügung stehenden Mittel wurden diesen sich verändernden Rahmenbedingungen bisher jedoch nicht angepasst. Ganz im Gegenteil, ein Großteil der 17,5 Mrd. Euro aus dem EU Fond für einen gerechten Übergang (zu Englisch Just Transition Fund – JTF) wurde von der Bundesregierung zur Erfüllung der Zusagen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (StStG) verrechnet. Durch eine solche Verrechnung, kommen keine zusätzlichen Mittel in den Kohleregionen an, denen dadurch große Summen entgehen, die für den Strukturwandel wichtig wären. Die LINKE fordert, dass EU-Hilfen für den Kohleausstieg zusätzlich zu nationalen Maßnahmen geplant werden müssen. Sie dürfen nicht einfach bereits zugesagte Gelder aus dem nationalen Haushalt ersetzen. Diese Auffassung hat auch die EU-Kommission auf eine Anfrage der LINKEN bestätigt. Zudem werden die Bürger*innen vor Ort kaum in den Planungsprozess einbezogen, auch das muss sich ändern. 

Mittel- bis langfristig überwiegen zwar die Vorteile einer ambitionierten Klimapolitik die Kosten, die durch den Klimawandel verursacht werden. Dennoch besteht die Gefahr, dass Haushalte mit niedrigen- und mittleren Einkommen, Kleinstunternehmer*innen und Verkehrsteilnehmer*innen insbesondere im ländlichen Raum enorm unter Druck geraten, sobald sich CO2 Preise auf Transport-, Heiz- und Energiekosten auswirken. Höhere CO2 Preise wirken sich auf viele Dinge des Alltagsbedarfs aus, und haben deshalb eine regressive Wirkung, da niedrige Einkommensgruppen einen wesentlich höheren Anteil ihres Einkommens auf Transport, Heizen und Energie verwenden müssen. Eine sozial gerechte Klimapolitik muss die Einkommens- und Vermögensverteilung berücksichtigen und auf besondere Lebensumstände achten, um die Kosten der Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel gerecht zu verteilen. Eine sozialverträgliche Klimapolitik ist die Grundvoraussetzung für breite gesellschaftliche Unterstützung für konsequent umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen.

Beispiele aus Skandinavien zeigen, dass Klimaschutzmaßnahmen dort eine breite gesellschaftliche Akzeptanz erfahren, weil die Wohlfahrtstaaten für sozialen Ausgleich sorgen und in der Schweiz schafft ein Konzept der Rückerstattung ebenfalls eine hohe Akzeptanz. Im Schweizer Modell fließen zwei Drittel der Einnahmen aus CO2 Steuern über die Krankenversicherung an die Bevölkerung und über die Sozialversicherung an die Unternehmen zurück. Das restliche Drittel geht die Förderung energetischer Sanierungen und erneuerbarer Energien. Eine andere Alternativen wäre eine Pro-Kopf-Rückerstattung der eingenommenen Gelder aus CO2-Zertifikathandel oder CO2-Steuer von der insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen profitieren würden, der sogenannte Öko-Bonus. [1] [2]

Um auch langfristig Transport-, Heiz- und Energiekosten zu senken sowie Energiearmut zu bekämpfen ist es wichtig Haushalte mit niedrigen- und mittleren Einkommen sowie kleinen und mittleren Unternehmen entweder die Eigenenergieversorgung und/oder Beteiligung in Energiegenossenschaften zu ermöglichen, dafür müssen finanzielle und steuerliche Anreize gesetzt werden. Außerdem muss das öffentliche Nahverkehrsangebot insbesondere auf dem Land verbessert werden und die Pendlerpauschale in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld umgewandelt werden. Heizkosten können durch Fördergelder für Gebäudesanierungen und eine Abwrackprämie auf Heizkesseltausch gemindert werden. Sozialer Wohnungsbau ist ebenfalls unerlässlich, um dringend benötigten, bezahlbaren und energieeffizienten Wohnraum bereit zu stellen.

Das EU Klimapaket „Fit for 55”

Die Europäische Kommission hat im Sommer 2021 ihre Vorschläge für ein Klimaschutzpaket vorgestellt, das auch einen Vorschlag für einen neuen Klima- und Sozial Fond beinhaltet. Das sogenannte „Fit for 55 package“ ist ein Maßnahmen Paket der EU zur Anpassung des bestehenden Gesetzesrahmens in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern an das neue Europäische Klimagesetz. Dazu wurden verschiedene Gesetzestexte überarbeitet und andere neu vorgestellt. Diese Vorschläge der Kommission werden in den kommenden Monaten vom Europäischen Parlament und -Rat als Ko-Gesetzgeber in Brüssel bearbeitet und verhandelt. Das Paket besteht aus den folgenden Initiativen:

Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) mit dem CO2 bepreist wird. Beinhaltet die Abschaffung der kostenlosen Emissionszertifikate für den Luftverkehr, außerdem werden Schifffahrtsemissionen erstmals in das EU-EHS einbezogen.

Einführung eines neues separates EU-EHS im Straßenverkehr und im Gebäudesektor. Hier geht es konkret um eine stärkere Bepreisung von Treib- und Brennstoffen zu Lasten niedriger und mittlerer Einkommensgruppen, die Ungleichheit und Energiearmut verschärfen wird. Das EU-EHS ist ein wesentlicher Bestandteil des „Fit for 55 package“, obwohl sich in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt hat, dass marktorientierte Lösungen im Kampf gegen den Klimawandel versagt haben, und soziale Ungleichheit nur verschärfen.

Die Kommission ist sich der regressiven Wirkung des EU-EHS im Straßenverkehr und im Gebäudesektor durchaus bewusst und unterbreitet deshalb einen Vorschlag für einen Klima- und Sozial Fond, der Linderung schaffen soll. Damit sollen unter anderem Renovierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und die direkte finanzielle Unterstützung für energiearme und andere besonders stark betroffene Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen eingesetzt werden.  Der Fond ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es wird nur ein kleiner Teil (25 %) der Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor zur Abfederung etwaiger sozialer Auswirkungen auf sozial schwächere Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer vorgesehen. Sollte dieser Fond sich ausschließlich aus den Erlösen aus dem Emissionshandel finanzieren gäbe es aufgrund der Preisfluktuationen keine Planungssicherheit und es ist ungewiss, ob die Mittel überhaupt ausreichen um Energiearmut effektiv zu bekämpfen. Der Vorschlag für einen Sozial- und Klimafond ist enorm wichtig, muss aber auch so ausgestattet sein, dass er seine Aufgabe erfüllen kann. Dazu müsste zumindest ein wesentlich größerer Teil der Einkünfte aus dem EU-EHS in den Klima- und Sozialfond fließen und Fluktuationen im Preis von CO2 Zertifikaten müssten ausgeglichen werden.

In der Lastenteilungsverordnung werden den Mitgliedstaaten Emissionssenkungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen zugewiesen, die sich an den unterschiedlichen Ausgangssituationen der einzelnen Mitgliedstaaten orientieren.

Die Verordnung über Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft regelt die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre durch natürliche Senken.

Mit der EU-Waldstrategie soll die Quantität, Qualität und Widerstandsfähigkeit der Wälder in der EU verbessern, sowie deren nachhaltige Nutzung.

Die Richtlinie über erneuerbare Energien beinhaltet dringend benötigte aber immer noch zu niedrige Zielvorgaben für die Erzeugung von Erneuerbaren deren Anteil an der Stromerzeugung bis 2030 von bisher 32 % auf 40 % erhöht werden sollen. Die LINKE im Europaparlament ist der Ausbau Erneuerbarer eine Priorität, wenn die Energiewende Europaweit gelingen soll und ist auch für Elektromobilität und die Herstellung von grünem Wasserstoff für die Industrie unerlässlich. Stadtwerke sollten hier eine Führungsrolle einnehmen, außerdem bedarf es einen gesetzlichen Rahmen, der Energiegenossenschaften unterstützt und untere Einkommensschichten ihre Beteiligung erleichtert.  

Im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie werden verbindliche Jahresziele für die Senkung des Energieverbrauchs festgelegt und die jährliche Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten auf fast das Doppelte erhöht. Laut Kommission soll der öffentliche Sektor muss fortan jährlich 3 % seines Gebäudebestands renovieren. Damit sollen Arbeitsplätze geschaffen werden und der Energieverbrauch und die Kosten für den Steuerzahler sinken.

Zusätzlich zum Emissionshandel sollen strengere CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge den Übergang zur emissionsfreien Mobilität beschleunigen. Gemäß Kommissionsvorschlag müssen alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen emissionsfrei sein. Konkret bedeute dies das Aus für konventionelle Verbrennungsmotoren.

Begleitend soll die Verordnung über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe dazu beitragen die Ladekapazität für emissionsfreier Fahrzeuge auszubauen. Die Pläne der Kommission sehen auch den Ausbau einer Wasserstoff Tankinfrastruktur vor, jedoch stellt Wasserstoff im Straßenverkehr aufgrund erheblicher Leistungsverluste bei der Herstellung keine effiziente Alternative zu konventionellen Treibstoffen dar. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass Wasserstoff einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten kann vor allem in industriellen Verfahren wie der Stahlherstellung, aber eben nicht im Personenverkehr oder zum Heizen von Gebäuden.

Ähnliche Initiativen zur Entwicklung einer Lade- und Tankinfrastruktur für alternative Kraftstoffe gibt es jeweils für nachhaltige Flug- und Schiffskraftstoffe.

Der Vorschlag für die überarbeitete Energiebesteuerungsrichtlinie passt die Besteuerung von Energieprodukten an die EU Klimapolitik an. So sollen saubere Technologien gefördert und bestehende Steuerbefreiungen und -ermäßigungen abgeschafft werden, die zurzeit die Nutzung fossiler Brennstoffe fördern. Dies ist zwar im Kampf gegen den Klimawandle unerlässlich, allerdings müssen wir hier eine regressive Wirkung erwarten und von einer erheblichen Belastung für niedrige und mittlere Einkommen ausgehen, der durch Steuerbefreiungen und -ermäßigungen auf klimafreundliche Alternativen. Zudem müssen die Einnahmen aus der höheren Besteuerung fossiler Energieträger mit einer sozial gerechten Umverteilung einhergehen. 

Um die Auslagerung von CO2-intensive Produktionskapazitäten in andere Weltteile zu unterbinden wird das neue CO2-Grenzausgleichssystem einen CO2-Preis für Einfuhren bestimmter Produkte etablieren. Das Grenzausgleich System soll verhindern, dass CO2-intensive Industrien in Weltregionen abwandern in denen die Klima- und Umweltstandards niedriger sind als in der EU.

Kontakt:

Cornelia Ernst – Mitglied des Europäischen Parlaments

Email.: cornelia.ernst@ep.europa.eu

Stephen Schindler  – Akkreditierter Parlamentarischer Assistent

Email.: stephen.schindler@ep.europa.eu

 

[1] CO2-Preis: Weder Superheld noch Superschurke: zur Einordnung eines sinnvollen Klimaschutzinstruments. Axel Troost, Rainald Ötsch. Standpunkte, Rosa Luxemburg Stiftung, 8/2019. 

[2] Klimaschutz durch Öko-Bonus – Kein CO2-Preis ohne sozial gerechte Ausgestaltung. Jörg Cezanne, Philipp Hersel und Rainald Ötsch, 14.11.2019.