Parlament fletscht die Zähne zum Datenschutz

Aussprache des Parlaments mit Rat und Kommission zum Thema „Angemessener Datenschutz“

Heute findet im Rahmen der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments eine gemeinsame Aussprache mit Rat und Kommission zum Thema „Angemessener Datenschutz“ statt. Im Fokus stehen dabei zwei Resolutionen des Innenausschusses.

Die erste Resolution beschäftigt sich mit dem „Schrems II“-Urteil (Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland Limited und Maximillian Schrems („Schrems II“) – Rechtssache C-311/18). Die Resolution begrüßt insbesondere, dass das Gericht frühere Urteile bestätigt hat und feststellte, dass die Gesetze und Praktiken der Massenüberwachung in den USA nicht mit der EU-Grundrechtecharta übereinstimmen. Es erklärte den Privacy Shield für nichtig, da dieser praktisch einen freien Fluss personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA ermöglicht. Dies entspricht der vom Parlament mehrfach vertretenen Auffassung, dass die USA im Vergleich zur EU kein gleichwertiges Schutzniveau für personenbezogene Daten haben.

Cornelia Ernst, Schattenberichterstatterin der Resolution für The Left im Europaparlament kommentiert: „Wir begrüßen das Urteil. Allerdings wussten wir von Anfang an, dass das Privacy Shield einer Prüfung vor Gericht nicht standhalten würde. Es sind die Kommission und die irische Datenschutzbehörde, die hier geohrfeigt werden. Beide hätten die Übermittlungen in die USA stoppen können, ohne den EuGH anzurufen. Letztendlich ist das eingetreten, worauf wir als Parlament immer wieder hingewiesen haben.

Die Resolution macht insbesondere zwei Dinge noch einmal glasklar. Erstens: Pauschale Massenüberwachung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Es ist eine grundlegende Reform der US-amerikanischen Überwachungsgesetze und -praktiken notwendig, bevor überhaupt Daten aus der EU in die USA transferiert werden können. Zweitens übt das Parlament scharfe Kritik an der irischen Datenschutzbehörde, ihrem generellen Umgang mit Beschwerden und speziell mit dem Datenschutzaktivisten Max Schrems.“

 

Die zweite Resolution beschäftigt sich mit dem angemessenen Schutz personenbezogener Daten vonseiten des Vereinigten Königreichs beziehungsweise dem Transfer von Daten von der EU in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit. Als das Vereinigte Königreich die EU verließ, wurde es zu einem Drittland im Sinne der DSGVO. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten nicht mehr ohne weiteres in das Vereinigte Königreich übermittelt werden dürfen. Deshalb hat die Kommission zwei Entwürfe für delegierte Rechtsakte vorgeschlagen, in denen festgestellt wird, dass das Vereinigte Königreich ein Datenschutzniveau bietet, das im Wesentlichen dem in der EU entspricht (sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse). Dadurch würde ein freier Datenfluss zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowohl für private/kommerzielle als auch für Strafverfolgungszwecke ermöglicht, so, wie es auch vor dem Brexit der Fall war.

Cornelia Ernst, Schattenberichterstatterin der Resolution führt dazu aus: „Die Resolution äußert starke Bedenken gegen die UK-Angemessenheitsbeschlüsse. Das Parlament sendet eine klare Botschaft sowohl an die Kommission als auch an das Vereinigte Königreich. Das Niveau des Schutzes personenbezogener Daten im Vereinigten Königreich ist nicht gleichwertig mit dem in der EU. Wir hatten auch schon früher Bedenken, insbesondere aufgrund der Existenz des Massenüberwachungsprogramms TEMPORA des GCHQ. Besonders problematisch ist außerdem, dass die britische Regierung bei zahlreichen Gelegenheiten erklärt, dass sie die Weitergabe personenbezogener Daten in bilaterale Handelsabkommen aufnehmen will, und dies auch mit den USA.

Außerdem haben verschiedene Gesetzesänderungen in den Monaten vor dem Brexit die Abkehr des Vereinigten Königreichs von den GDPR-Regeln bereits zu einer Tatsache gemacht. Das prominenteste Beispiel ist eine weitreichende Ausnahme von einer Reihe von Betroffenenrechten für die Einwanderungskontrolle. Die von der Kommission vorgelegten Rechtsakte sind aus meiner Sicht nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Wir haben unsere Position als Parlament hier sehr deutlich gemacht. Jetzt ist es an der Kommission und der britischen Regierung zu reagieren.“

Cornelia Ernst
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