EU-Sofortmaßnahmen nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie

Kohäsionspolitik einmal mehr zur Stelle für schnelle Solidarität

Viele sind sich einig: die verschiedenen Nationalstaaten in der EU reagieren zu spät, zu uneinheitlich, zu unentschlossen auf den Ausbruch der Coronavirus-Pandemie. Sie haben im blinden Vertrauen in den neoliberalen Markt die Gesundheitssysteme teilprivatisiert, das Gesundheitswesen ist massiv unterfinanziert, Krankenversicherungssysteme unterscheiden oft höchst ungerecht zwischen Privat- und Kassenpatient*innen und ein Großteil des Pflegepersonals gehören zu den eher schlecht bezahlten Arbeitnehmer*innengruppen. 

Zugleich ist es sinnvoll zu erwähnen,dass die EU-Institutionen im Rahmen ihrer dem TFEU entsprechenden Zuständigkeitsbereichen sowie im Rahmen der begrenzten und stets umstrittenen EU-Haushaltsmittel zahlreiche Maßnahmen ergriffen haben und weiterhin ausarbeiten. Insbesondere was finanzielle Hilfen angeht, kann die EU nur in begrenztem Maße Gelder zur Verfügung stellen. Sie kann verschiedene Notfall- und Krisenfonds aktivieren, in begrenztem Maße Gelder umwidmen oder ihre Freigabe vereknfachen (Strukturfonds) und sie kann haushalts -und finanzpolitische Regeln temporär aussetzen (Verschuldungsgrenzen, Verbote staatlicher Beihilfen). So können die Mitgliedstaaten bzw. deren zuständige Gebietskörperschaften die jeweils geeignet erscheinenden wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen ergreifen, die unter normalen Umständen schwieriger zu begründen wären. 

Gemeinsame Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik gibt es in der EU (nur, aber durchaus) in Ansätzen. Dazu mehr weiter unten*. Zunächst erfolgt eine Beschreibung der drei Gesetzesänderungsvorschläge, über die das EP am 26.3. befinden wird. Darauf folgen Sonderbestimmungen um Beihilferecht und zur Verschiebung von Bewerbungsfristen für von der Kommission zentral verwaltete Förderprogramme. Die ferner erwähnten Maßnahmen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzmechanismus sind möglicherweise nicht vollständig, zeigen jedoch dessen Relevanz.

 

Wie sieht es mit konkreten Schritten zur Eindämmung der Folgen der COVID19-Pandemie aus?

 

1. a) Als eine der ersten Maßnahmen nach dem Ausbruch Infektion in Europa hat die EU-Kommission eine “Coronavirus Response Investment Initiative” vorgeschlagen, also eine Investitionsinitiative. Als Teil davon soll auf die Rückzahlung nicht ausgegebener Vorfinanzierungen für verschiedene Struktur- und Investitionsfonds in diesem Jahr verzichtet werden. Insgesamt könnten die Mitgliedstaaten mittels dieses Pakets relativ rasch bis zu 37 Milliarden Euro einsetzen (Präsentation der Kommission zum Paket : https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/about_the_european_commission/eu_budget/13032020_-_coronavirus_response_investment_initiative_final_v2_0.pdf

Konkret heißt das: Die KOM wird 2020 nicht die Rückzahlung nicht rechtzeitig verwendeter Gelder einfordern. Diese Mittel sind dann verfügbar, um innerhalb der Kohäsionspolitik vorhandene 29 Mrd. Euro aufzustocken. Zudem sollen die noch nicht verplanten 28 Mrd. Euro gezielter zur Krisenbewältigung einsetzbar sein. Eine gravierende Unzulänglichkeit wurde dabei bereits kritisiert: Einige Länder wie beispielsweise Portugal haben bereits 100 % ihrer Mittel verplant. Wirklich Geld steckt nicht drin, wo sollte das plötzlich herkommen? Angesichts des aktuellen Streits zwischen Mitgliedstaaten und EU-Parlament um den nächsten Mehrjahreshaushalt der EU wäre es eine erstaunliche Einsicht, würde plötzlich der EU-Haushalt , der ja bekanntlich kein Defizit aufweisen darf, aufgestockt. 

b) Die gezieltere Anwendbarkeit von Strukturfondsmitteln für die Bewältigung der Corona-Krise soll vor allem auch durch inhaltliche Änderungen der Strukturfondsverordnungen erreicht werden:

Explizit herausgestellt wird die Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Produkte und Dienstleistungen, die bei der  Bewältigung der Gesundheitskrise helfen. 

Mithilfe von Strukturfondsgeldern darf zusätzlich befristet auch die Absicherung von Betriebskapital für KMU  gefördert werden. So soll auch die Mobilisierung des Europäischen Sozialfonds erleichtert werden, der auf die Unterstützung der Beschäftigten und der Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist. (Zur Unterstützung von entlassenen Arbeitnehmern und Selbstständigen kann auch der schon vorhanden Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung eingesetzt werden, dem 2020 bis zu 179 Mio. EUR zur Verfügung stehen.)

c) Um ihre Förderprioritäten der Notsituationen anpassen zu können, Mitgliedstaaten bzw. Regionen ihre Förderpläne (operationelle Programme) in begrenztem Maße ohne vorherige Genehmigung durch die EU-Kommission abändern können. 

Der Europäische Fischereifonds soll über seine bisherigen Aufgaben hinaus auch öffentliche Kompensationsfonds für Fischer unterstützen können, wenn die Ausfälle über 30 % des jährlichen Umsatzes betragen.

 

2. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich des EU-Solidaritätsfonds für die Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen zu erweitern: Auch eine Krise der öffentlichen Gesundheit soll in den Anwendungsbereich aufgenommen werden und bei Bedarf schneller als bisher Wiederaufbaugelder für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten mobilisieren. Bis 2020 stehen bis zu 800 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU haben am Mittwoch, dem 18. März, ohne Änderungen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über Struktur- und Investitionsfonds und den EU-Solidaritätsfonds zur Bewältigung von Covid-19 angenommen. Die Obleute der der Fraktionen im Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) haben umgehend ein Schreiben an den Präsidenten des Parlaments geschickt, um ein Dringlichkeitsverfahren gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments einzuleiten. 

 

3. Neben den Änderungen zu den Strukturfonds steht dabei der Vorschlag zur Abstimmung, dass Fluglinien zeitweise nicht mehr alle ihre Start- und Landeslots auf den Flughäfen nutzen müssen, um die Genehmigung dafür zu behalten. Leerflüge in einer Zeit weitergehen Reisesperren und Infektionsgefahr sind wohl kaum zu begründen. 

 

Aktuell befindet sich das Europaparlament noch in der Testphase für Gremienberatungen und Abstimmungsverfahren ohne physische Anwesenheit der Abgeordneten. Doch sind sich die Europaparlamentarier weitestgehend einig, dass sie auch unter den aktuellen Bedingungen ihre demokratischen Aufgaben wahrnehmen wollen. 

Und so wird das Europaparlament am 26.3.2020 in einer – in großen Teilen digital ablaufenden – Sondersitzung über dieses erste Notfallpaket befinden (Tagesordnung für den 26. März 2020 hier https://www.europarl.europa.eu/sed/doc/news/flash/22721/SYN_PDOJ_March26_BRU_en.pdf ). 

Dass diese Maßnahmen nur ein Anfang sein können, scheint klar. Für den Bereich der Kohäsionspolitik gibt es Forderungen, die bereits in anderen Krisensituation aufgestellt und teilweise angewandt wurden:

– weniger restriktive Bedingungen für thematische Konzentrationen;

– mehr Flexibilität bei der Übertragung von Finanzzuweisungen zwischen verschiedenen Kategorien von Regionen; Erhöhung der jährlichen Vorfinanzierungssätze; Erhöhung der europäischen Kofinanzierungsrate für von Covid-19 betroffene Regionen auf 95 %. 

Es ist auch eine Gelegenheit, einen ehrgeizigen Haushalt und Mehrjährigen Finanzrshmen in Zukunft zu verteidigen, insbesondere mit einer Kohäsionspolitik, die zumindest auf ihrem derzeitigen Niveau gehalten wird.

 

Die GUE/NGL-Fraktion hat einen eigenen Forderungskatalog für wirtschaftliche Sofortmaßnahmen zur Überwindung der Pandemie-Krise aufgestellt https://www.guengl.eu/left-proposes-far-reaching-emergency-response-plan-to-protect-lives-jobs-incomes/  

(vorerst leider nur auf Englisch, Übersetzung für 25.3. erwartet)

 

4. Ausnahmebestimmungen zum EU-Beihilferecht

(Deutschland hat in diesem Rahmen zwei separate Unterstützungsmaßnahmen an, die von der deutschen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) umgesetzt werden sollen. Genaueres hier: 

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_504 )

Die oben genannten Maßnahmen müssen durch die Ko-Gesetzgeber Rat und Parlament beschlossen werden. Das gilt nicht für die von der Kommission beschlossenen temporären zusätzlichen Ausnahmen vom allgemeinen Verbot staatlicher Beihilfen:

i) direkte Zuschüsse, rückzahlbare Vorschüsse oder Steuervorteile: Die Mitgliedstaaten können Regelungen zur Gewährung von bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen einführen, um dringenden Liquiditätsbedarf zu decken.

ii) staatliche Garantien für Bankdarlehen an Unternehmen: Die Mitgliedstaaten können mit staatlichen Garantien dazu beitragen, dass die Banken Firmenkunden mit Liquiditätsbedarf weiterhin Kredite gewähren.

iii) vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmen: Die Mitgliedstaaten können Unternehmen zinsvergünstigte Darlehen gewähren, um zur Deckung des unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs beizutragen.

iv) Zusicherungen für Banken, die staatliche Beihilfen an die Realwirtschaft weiterleiten: Einige Mitgliedstaaten planen, Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – über die bestehenden Darlehenskapazitäten der Banken zu unterstützen. In dem Befristeten Rahmen wird klargestellt, dass solche Fördermaßnahmen als direkte Beihilfen zugunsten der Kunden der Banken und nicht zugunsten der Banken selbst betrachtet werden, und erläutert, wie etwaige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Banken auf ein Minimum beschränkt werden können.

v) kurzfristige Exportkreditversicherungen: Die Ausnahmeregelung erleichtert es den Mitgliedstaaten nachzuweisen, dass in einigen Ländern keine Deckung für marktfähige Risiken zur Verfügung steht, sodass der Staat bei Bedarf kurzfristige Exportkreditversicherungen anbieten kann.

 

5. Aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs wurden die Fristen für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Erasmus+-Programms, des Europäischen Solidaritätskorps, von Horizont 2020 und des Europäischen Innovationsrats verlängert. Wir haben dies bereits auf www.eu-foerdermittel.eu weitergegeben: https://www.eu-foerdermittel.eu/veraenderungen-in-eu-foerderprogrammen-durch-die-corona-krise/ . Auch der vierte Aufruf zur Bewerbung um Zuschüsse aus WiFi4EU wurde verschoben; ebenso kann die Antragsfrist für Agrarbeihilfen von den Mitgliedstaaten um einen Monat verschoben werden. 

 

6 . Weitere Maßnahmen:

– Kommission schlägt Anwendung der Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts vor (bestätigt von den Ministern der Eurogruppe am 23.3.) https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_499 

– Beschlossen hat die Kommission die Einrichtung der ersten gemeinsamen europäischen Reserve von medizinischer Notfallausrüstung. Zu den medizinischen Ausrüstungen, die bevorratet werden sollen, gehören:

  • medizinische Ausrüstung für die Intensivpflege wie Beatmungsgeräte,
  • persönliche Schutzausrüstungen wie wiederverwendbare Schutzmasken,
  • Impfstoffe und Therapeutika,
  • Labormaterial.

– Rückholflüge im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung von Hilfeleistungen und konsularischen Rückholmaßnahmen für EU-Bürger weltweit. Sobald ein Mitgliedstaat das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert, koordiniert unser Krisenzentrum alle Maßnahmen mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Mitgliedstaaten in den EU-Hauptstädten. Auch Transportkosten können bis zu 75 % kofinanziert werden. Nicht-EU-Bürger können diese Unterstützung ebenfalls in Anspruch nehmen. : https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/summary-table-repatriation-flights-2303.pdf 

  • Kommission bietet CureVac, einem Hersteller innovativer Impfstoffe, Finanzierung an (das Unternehmen, das Trump kaufen wollte): https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_474 
  • Nach Rücksprache mit den Verkehrsministern “Kommission gibt praktische Hinweise für „Green Lanes“ zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Warenverkehrs in der EU

https://ec.europa.eu/echo/what/civil-protection/mechanism_en 

 

7. weitere Ankündigungen

  • Die EU-Kommission hat zugesagt, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen und insbesondere Kurzarbeits-, Fortbildungs- und Umschulungsprogramme zu fördern, die sich in der Vergangenheit als wirksam erwiesen haben.
  • Sie wird in den kommenden Tagen ein vorübergehendes Instrument vorlegen, dessen Ziel es sein soll, den Mitgliedstaaten zu helfen, die Beschäftigung durch Teilzeitbeschäftigungsmechanismen zu unterstützen, um die durch das COVID verursachten negativen sozioökonomischen Auswirkungen auszugleichen. Dieses Instrument würde sich auf Artikel 122 Absatz 2 AEUV stützen, der einen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht, wenn einer von ihnen auf „ernsthafte Schwierigkeiten“ stößt, wie beispielsweise Italien, das von der Epidemie schwer betroffen ist. Dieser Mechanismus wäre, so liest ma, sich vom vor etwa zehn Jahren eingerichteten Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Es wurde jedoch noch nichts entschieden, und die Diskussionen dauern noch an.
  • Ebenso verspricht sie, die Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags für eine europäische Arbeitslosenrückversicherung beschleunigen, mit der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Qualifikationen unterstützt werden sollen.
  • Eurobonds hat die Kommission in ihren Vorschlägen vom 20.3. ebenfalls erneut ins Spiel gebracht, gerade Deutschland scheint hier weiterhin seine Ablehnung aufrechtzuerhalten.

 

*EU-Gesundheitspoltik

Zu den sichtbarsten Merkmalen der EU-Politiken rund um das Thema Gesundheit gehört die die europäische Krankenversicherungskarte. Damit können sich EU-Bürger sich im Prinzip in jedem Mitgliedsstaat behandeln lassen und Kostenrückerstattung im Rahmen der ihrer jeweiligen nationalstaatlichen Bestimmungen bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Es besteht eine (unvollständige) Arbeitnehmerfreizügigkeit für medizinisches und Pflegepersonal. Es gibt gemeinsame Forschungsprogramme. EU-Parlament und Rat können im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsvorschriften im Bereich Schutz der öffentlichen Gesundheit, Angleichung der Rechtsvorschriften und Sozialpolitik erlassen. 

 

  • Zu den Bereichen, in denen es bereits solche Gesetze gibt, gehören:

Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Arzneimittel und Medizinprodukte, (Pharmakovigilanz, Arzneimittelfälschungen, klinische Prüfungen)

Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren

Tabak

Organe, Blut, Gewebe und Zellen.

 

  • Im EU-Haushalt finden sich verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Gesundheitspolitik:

Das Programm „Gesundheit“ finanziert Projekte zur Gesundheitsförderung, Bekämpfung von Gesundheitsrisiken und Gesundheitsinformation.

Das Programm „Horizont 2020“ unterstützt Projekte in Bereichen wie Biotechnologie und Medizintechnik.

Mit Mitteln aus der EU-Kohäsionspolitik können Länder und Regionen Investitionen in das Gesundheitswesen unterstützen. 

Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI).

 

  • Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ist eine EU-Agentur zur Stärkung der europäischen Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Kernfunktionen umfassen u. a.: Seuchenerkennung und -Überwachung, Reaktion, wissenschaftliche Beratung, Mikrobiologie, Vorsorge, Schulung im Bereich der öffentlichen Gesundheit, internationale Beziehungen, Gesundheitskommunikation und die wissenschaftliche Zeitschrift “Eurosurveillance”.  

 

  • Um für den oder beim Ausbruch einer ernsten, grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr gerüstet zu sein, können die EU-Institutionen zusammen mit den Ländern, die sich  gemeinsamer Preisgestaltung angeschlossen haben, ein gemeinsames Beschaffungsverfahren für Impfstoffe, antivirale Mittel und medizinische Gegenmaßnahmen für ernste, grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren einleiten. 

 

Regelmäßig aktualisierte Informationsübersichten

 

EU-Kommission “Coronavisus – Krisenreaktion (auf Englisch) : https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_de

 

Europäisches Parlament “EU-Antwort auf das Coronavirus (auf Deutsch mit zeitlicher Verzögerung) https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/priorities/eu-antwort-auf-das-coronavirus

Der geänderte Sitzungskalender des EP für 2020:

https://www.europarl.europa.eu/sed/doc/news/lookingaheadagenda/22261/Cal2020_en.pdf

 

Informationen zum Krisenreaktionsmechanismus des Rates: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/ipcr-response-to-crises/

Twitteranimation des Rates zu EU-Maßnahmen: https://twitter.com/EUCouncil/status/1240562455895511045

 

Informationen zum EU-Katastrophenschutzverfahren: https://ec.europa.eu/echo/what/civil-protection/mechanism_en

GUE/NGL Aktionsplan zur Überwindung der Corona-KrisePDF-Datei