Helmut Scholz
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Brexit: Historisch bedeutsames Urteil

Zum heutigen Urteil des Obersten Gerichtshof erklärt Helmut Scholz, Mitglied im Ausschuss für Verfassungsfragen des Europäischen Parlaments (AFCO) und einer der zuständigen Abgeordneten der EP-Linksfraktion GUE/NGL für den Brexit:

„Das ist ein historisch bedeutsames und weitreichendes Urteil für die Gewaltenteilung. Es verdient internationale Anerkennung und Berücksichtigung. Premierminister Johnson hat als Chef der Regierung (Exekutive) schamlos versucht, das britische Parlament als gesetzgebende Institution kaltzustellen. Das Oberste Gericht als dritte Gewalt hat seinen Schritt nun für Null und Nichtig erklärt. Dieses Bilderbuchbeispiel zeigt in aller Öffentlichkeit verständlich auf, warum die institutionelle Gewaltenteilung für das Funktionieren von Demokratie so unabdingbar wichtig ist.“

„Herr Johnson ist ein Regierungschef, der nicht vom britischen Volk, sondern lediglich von den Mitgliedern seiner eigenen Partei gewählt wurde. Er sollte nun den Auftrag des britischen Parlaments umsetzen und bei der Europäischen Union eine Verschiebung des Brexit-Datums über den 31. Oktober hinaus beantragen. Und zwar mit der Begründung, Neuwahlen durchzuführen, deren Ergebnis die richtungsweisende Entscheidung des Souveräns über den zukünftigen Verbleib unseres Partnerlandes in der Europäischen Union sein wird.“