Geldwäsche

Ob Finanzbetrüger, Drogenkartelle, Menschenschmuggler oder die Financiers des globalen Terrorismus: Sie alle müssen das schmutzige Geld durch das offizielle Finanzsystem schleusen, um mit ihren Erlösen Güter und Dienstleistungen zu kaufen. Diesen Prozess nennt man Geldwäsche und er wird durch Schattenfinanzplätze ebenso ermöglicht wie Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) entspricht das jährliche Geldwäschevolumen ungefähr zwei bis fünf Prozent der globalen Wirtschaftsleistung.

Experten unterteilen Geldwäscheaktivitäten in drei unterschiedliche Phasen. Zunächst geht es um die Einführung oder Unterbringung schmutzigen Geldes im Finanzsystem. Um hierbei unentdeckt zu bleiben, werden die Beiträge entweder stark gestückelt oder über bargeldintensive Firmen unter Kontrolle der Kriminellen (beispielsweise Kasinos, Restaurants etc.) eingespeist oder es werden anonyme Briefkastenfirmen in Schattenfinanzplätzen genutzt. Daraufhin wird die Herkunft der Gelder über eine Reihe an verwirrenden oder komplexen Buchungen vollständig unkenntlich gemacht. Dies nennt man Verschleierung oder Layering, da verschiedene Tarnungsebenen übereinandergelegt werden. Im Regelfall geschieht dies durch Überweisungen zwischen mehreren Banken über verschiedene Landesgrenzen hinweg und unter Beteiligung mehrerer Briefkastenfirmen, deren Eigner jeweils anonym sind. Auf diese Weise können Behörden die Finanzströme kaum noch nachvollziehen oder verfolgen. Anschließend wird das gewaschene Geld wieder in die reale Wirtschaft zurückgebracht (Legalisierung oder Integration), beispielweise durch den Kauf von Luxusprodukten oder Firmenanteilen.

Geldwäsche ist in der Europäischen Union ein riesiges Problem und fügt den Mitgliedstaaten große volkswirtschaftliche Schäden hinzu. Allein in Deutschland werden laut jüngeren Studien jährlich bis zu 100 Milliarden Euro gewaschen. Nicht nur Mitgliedstaaten wie Malta verwandeln sich zu Spielplätzen für schmutziges Geld, auch Deutschland weist grobe Unzulänglichkeiten im Kampf gegen Geldwäsche auf. Italienische anti-Mafia Staatsanwälte und der Präsident des Bundeskriminalamts haben Deutschland deshalb auch als Paradies für Geldwäsche bezeichnet.

 

In der EU wurden einheitliche Mindestregelungen gegen Geldwäsche zuerst 1990 verabschiedet. 2018 wurden die EU-Vorschriften die 5. Überarbeitung der Geldwäscherichtlinie verabschiedet. Diese Reform beinhaltet unter anderem eine EU-weite Definition und Mindeststrafen im Bereich der Geldwäsche sowie eine Deklarierung von Bargeldbewegungen unterhalb der aktuellen 10.000 Euro-Schwelle. Die Überarbeitung der Geldwäscherichtlinie verspricht Verbesserungen, bleibt in einigen zentralen Punkten aber hinter den Erwartungen. So hat man sich beispielsweise gegen eine verpflichtende Einführung von Immobilienregistern ausgesprochen, obwohl gerade auch das schmutzige Geld im Immobiliensektor dafür sorgt, dass Mieten nach oben schnellen und Leute aus ihren Wohnungen vertrieben werden. Wir begrüßen, dass endlich ein öffentliches Register wirtschaftlich Berechtigter von Unternehmen eingeführt und der Whistleblower-Schutz verbessert wird. Umso fataler ist aber, dass es kein öffentliches Register für Trusts und Stiftungen geben wird. Gerade diese werden nämlich gerne von Steuertrickser*innen und Gauner*innen für ihre Spielchen verwendet.

Auch häufen sich mit dem Danske Bank Skandal die Geldwäschefälle im Bankensektor. Darunter fällt genauso auch die Deutsche Bank. Hierbei handelt es sich um ein systemisches Versagen. Es darf nicht tatenlos zugesehen werden, wenn Banken kriminelle Geschäfte mit Verbrecher*innen abwickeln. Deswegen fordert DIE LINKE endlich ein effektives Unternehmensstrafrecht. Und falls es sich bewahrheitet, dass die Deutsche Bank ihren Kunden wissentlich Geldwäsche ermöglicht hat, muss es harte Sanktionen geben. Bei notorischen Wiederholungsfällen ist laut Geldwäscherichtlinie die Banklizenz zu entziehen.

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