Stabilitäts- und Wachstumspakt

Unter dem Begriff Stabilitäts- und Wachstumspakt werden die Vereinbarungen, die im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion für finanzpolitische Stabilität sorgen sollen, zusammengefasst. Im Wesentlichen fordern diese von Ländern, die den Euro als Währung haben, eine restriktive Budgetpolitik ein. So soll das jährliche Haushaltsdefizit drei Prozent und der staatliche Schuldenstand 60 Prozent nicht überschreiten.

Nach den Bestimmungen des Paktes müssen die Eurozonenstaaten außerdem dem Rat für Wirtschaft und Finanzen jährlich Stabilitätsprogramme vorlegen. Ausnahmen von den Schuldenkriterien werden nur bei konjunktureller Rezession oder außerordentlichen Ereignissen wie Umweltkatstrophen genehmigt.  Bei Verstößen gegen den Pakt kann ein Defizitverfahren gegen den betroffenen Staat eingeführt und Bußgelder von bis zu 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung verhängt werden. Deutschland war dabei eines der ersten Länder, das gegen den Stabilitätspakt verstoßen hat. 2003 leitete die EU deswegen ein Defizitverfahren gegen die Bundesrepublik ein. Dieses wurde 2007 jedoch eingestellt.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde angesichts zunehmender Kritik mehrfach reformiert. So stellt der seit Anfang 2013 in Kraft getretene Fiskalpakt eine Verschärfung des vorherigen Paktes dar. Nun drohen Staaten, die gegen die Haushaltskriterien verstoßen, automatische Strafen. Außerdem haben sich die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, Schuldenbremsen gesetzlich zu verankern. Deutschland hob seine Schuldenbremse gar in den Verfassungsrang.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt und dessen Verschärfung des Fiskalpakts sind Herzstück der fehlgeleiteten EU-Wirtschaftspolitik. Sie gehören daher abgeschafft. Statt restriktiver Budgetpolitik, die zu Verarmung und steigender Ungleichheit führen, muss auf vollbeschäftigungssichernde Ausgabenpfade gesetzt werden.   

 

 

 

 

 

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