Datenschutz
Ziel von Datenschutz ist es, die Privatsphäre eines jeden einzelnen zu schützen, indem Regeln für die Verarbeitung persönlicher Daten festgelegt werden. Entstanden in den 60er und 70er Jahren, als die Verarbeitung persönlicher Daten durch die schnelle Verbreitung von EDV bei Banken, Versicherungen und Universitäten an Bedeutung gewann.
Mit der wachsenden Popularität des Internets seit den 90er Jahren, dem Aufstieg der datenbasierten Wirtschaft seit den 00er Jahren und endgültig mit der flächendeckenden Verbreitung von Smartphones in diesem Jahrzehnt ist nicht nur die Menge der entstehenden persönlichen Daten sprunghaft angewachsen, zugleich haben sich auch die Analysemethoden weiterentwickelt und hat eine konsequente Monetarisierung von persönlichen Daten Einzug gehalten. Zudem haben seit den frühen 00er Jahren Geheimdienste in aller Welt sich Zugriff auf die kommerziell gesammelten und genutzten Daten der Internetkonzerne verschafft, wie die Snowden-Enthüllungen belegten.
Seit dem Lissabon-Vertrag hat die EU eine allgemeine Zuständigkeit für Datenschutz. Als Hauptregelwerk hat die EU 2016 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, 2016/679/EU) beschlossen, und damit den Datenschutz EU-weit harmonisiert. Die DSGVO gilt für alle Datenverarbeitungen, privat und staatlich, so lange sie nicht zu Strafverfolgungszwecken durchgeführt werden, für diese gilt ein anderes Regelwerk (2016/680/EU). Sie legt umfangreich fest, zu welchen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, welche Rechte einem jeden zustehen, welche Pflichten ein Datenverarbeiter zu erfüllen hat, und unter welchen Umständen Daten in Länder außerhalb der EU gesendet werden dürfen. Die wichtigste Neuerung, die die DSGVO eingeführt hat, sind ohne Zweifel die Vorgaben zu Bußgeldern, die die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten bei schwerwiegenden Verstößen verhängen können und die bis zu 4% des globalen Jahresumsatzes betragen können.
Die DSGVO wurde mit einer zweijährigen Übergangsfrist versehen, sodass sie erst seit dem 25. Mai 2018 angewandt werden muss. Erste Wirkungen ließen nicht lange auf sich warten, inzwischen sind in den meisten Mitgliedstaaten der EU die ersten Bußgelder verhängt worden.
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