Anfrage an die Kommssion zu Monkeygate / Dieselgate 2.0
Unter dem Schlagwort Dieselgate reiht sich Skandal an Skandal. 70 Europaabgeordnete fordern die EU-Kommission auf, den jüngsten Fall, das Testen von Abgasen an Menschen und Tieren eingehend zu untersuchen und die Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Die Antwort auf die Anfrage wird in den kommenden Wochen erwartet …
Text der schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission: „Untersuchung nach dem „Dieselgate“-Skandal 2.0 |
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Die New York Times und die Stuttgarter Zeitung haben am 25. bzw. 29. Januar 2018 enthüllt, dass die Europäische Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor (EUGT), ein von den europäischen Unternehmen Volkswagen, Daimler und BMW sowie von dem Zulieferer Bosch finanziertes Gremium, 2014 und 2015 Dieselmotoren neuer Fahrzeuge getestet hat, indem sie Menschen und Affen ihre Abgase einatmen ließ, womit sie die Unschädlichkeit dieser Fahrzeuge zu beweisen versuchte, die im Übrigen von genau denselben Unternehmen frisiert worden waren, um die Anerkennung ihrer Übereinstimmung mit den europäischen Vorschriften zu erwirken. Diese Tests, mit denen kein triftiges wissenschaftliches Ziel verfolgt und bewusst die Gesundheit der getesteten Menschen und Tiere aufs Spiel gesetzt wurde, verstoßen eklatant gegen die Grundrechte, die in den Verträgen und in der EU-Grundrechtecharta verankert sind, in denen verlangt wird, die Menschenwürde, die Unversehrtheit des Menschen und den Tierschutz zu achten, aber auch gegen den Geist und den Buchstaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Wird die Kommission zu diesen Praktiken und ihrer Übereinstimmung mit dem europäischen Recht eine eingehende Untersuchung vornehmen und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten? Im Übrigen belegen diese Verstöße die Unzulänglichkeit des geltenden Rechtsrahmens über den Schutz und die Achtung der Unversehrtheit der Menschen und Tiere im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Forschung. Wird die Kommission deshalb den gesamten Rechtsrahmen und die bestehenden Kontrollmaßnahmen überprüfen?“
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