Brexit: Handlungsbedarf bei Bürgerrechten

Gabriele Zimmer, Vorsitzende der GUE/NGL-Fraktion und DIE LINKE. Abgeordnete in der Debatte zum Stand der Verhandlungen mit dem UK

Strasbourg, 13.12.2017

Gabriele Zimmer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.

„Herr Präsident! An erster Stelle möchte ich genau hier anknüpfen. Auch ich halte den bekanntgewordenen Brief des Präsidenten Tusk an die Regierungschefs für sehr fatal. Anstatt über die Verteilung zu reden und das als das Hauptproblem der europäischen Flüchtlingspolitik zu kritisieren, sollte darüber nachgedacht werden, dass die EU ihre Politik gegenüber Staaten wie Libyen und anderen ändern muss, damit nicht Menschen, die auf der Flucht sind, letztendlich in Haftlager gesperrt werden. Das wäre ein anderer Ansatz, darüber sollte nachgedacht werden.

 

Aber zu dem Hauptpunkt, der uns heute hier beschäftigt: Das ist die Frage der Zwischenbilanz der Brexit-Verhandlungen. Ich möchte noch mal klarstellen: Es handelt sich hierbei um eine politische Bewertung. Das heißt, es gibt eigentlich nichts, was uns von vornherein in die Lage versetzen sollte zu sagen: Genau das ist jetzt ein für allemal beschlossen, und das wird jetzt der Ausgangspunkt sein. Es muss der Hintergrund sein dafür, dass wir das alles in Gesetzestexte umsetzen und dass wir auch die Belastbarkeit dessen, was jetzt vereinbart worden ist, prüfen.

 

Wir haben Zweifel daran. Wir haben Zweifel am Verhalten der britischen Regierung in den letzten Wochen. Das hat nicht dazu beigetragen, Vertrauen zu stärken. Eine Regierung, die von mehreren Seiten getrieben wird, die sich der DUP fast ergibt – einer Partei, die das Good Friday Agreement in Nordirland niemals richtig anerkannt hat, die sich gegen Rechte wendet und die bereit ist, Rechte von Bürgern in Nordirland zu reduzieren, um ihren Einfluss geltend zu machen. Das kann es nicht sein! Deshalb wird unsere Rolle hier im Parlament auch entscheidend sein. Wir werden klar sagen: Auf der Basis unserer Entschließung vom April 2017 werden wir die Ergebnisse letztendlich im Herbst des kommenden Jahres bewerten und entscheiden, ob wir einem withdrawal agreement unter diesen Bedingungen dann zustimmen können.

 

Worin sehen wir dringenden Handlungsbedarf? Zunächst bei den Bürgerrechten. Hier ist vieles schon angesprochen worden, ich möchte das nur kurz erwähnen. Uns geht es natürlich um die Frage der Familienzusammenführung, die Betrachtung der Familie als Familie und nicht herausgelöst einiger weniger. Uns geht es um die Zukunft der Kinder, uns geht es auch um die Zukunft möglicher neuer Paare, es geht uns darum, dass die Rechte der Familie insgesamt geschützt sind. Wir wollen die volle Anerkennung der Berufsqualifikationen. Wir wollen natürlich auch das Recht von Menschen sichern, Zugang zu den Gesundheitssystemen, zum Bildungssystem, praktisch zum öffentlichen Dienst in jeder Beziehung auch in Großbritannien zu haben. Wir wollen den Export von erworbenen Ansprüchen, dass der auch weiterbesteht und nicht reduziert wird. Und wir wollen natürlich, dass es eine direkte Wirksamkeit auch des withdrawal agreement für die betroffenen Bürger und Bürgerinnen gibt mit der Interpretation des EuGH. Hier haben wir Zweifel, ob die vorgesehenen acht Jahre wirklich ausreichen. Wir würden vorschlagen, dass es für den Fall, dass die britische Regierung nicht in der Lage ist, ein eigenständiges Gremium aufzubauen, eine Weiterführung, eine Verlängerung des Zeitraums der Wirksamkeit des Europäischen Gerichtshofs gibt.

 

Wir wollen, dass die Freizügigkeit der britischen Bürger innerhalb der Europäischen Union zwischen den 27 Mitgliedstaaten gewahrt bleibt, sie darf nicht eingeschränkt werden. Und wir wollen natürlich auch, dass der new settled status mit allen Rechten und den Maßstäben verbunden ist, die vom EU-Recht abgeleitet sind und für Bürgerinnen und Bürger gelten. Das ist uns wichtig.

 

Einen Punkt möchte ich noch dazu sagen: Uns geht es auch darum, im Blick zu behalten, dass der Brexit, die Frage der Bindung der Rechtsprechung des EuGH an die britischen Gerichte und auch ein mögliches, offensichtlich ja vorgesehenes Freihandelsabkommen die Rechte der Beschäftigten auch in Großbritannien einschränken wird. Hier geht es nicht nur um zukünftige Rechte, hier geht es vor allem auch um existierende Standards, die die britischen Beschäftigten bereits erworben haben. Hier sind wir als Parlament auch in der Verantwortung, genau darauf zu gucken und nicht einfach nur wegzuschauen und zu sagen: Das ist jetzt eure Sache, wie ihr damit umgeht.

 

Nordirland, Irland: Wir haben hier die volle Verpflichtung, und dazu haben wir uns als Parlament bekannt, uns voll und ganz zum Good Friday Agreement, zum Vertrag von 1998, zu bekennen. Es ist für uns wichtig, dabei nicht nur zu schauen, was dort im Einzelnen geregelt wird an Strukturentscheidungen, sondern auch zu gucken, welche Rechte dort festgeschrieben sind. Es geht uns darum – das ist nach wie vor die Forderung auch meiner Fraktion –, dass keine Minderung der Rechte, die für die Iren auf beiden Seiten – innerhalb der Republik Irland und in Nordirland – aufgrund des EU-Rechts bisher gegolten haben, erfolgen darf. Darauf werden wir bestehen. Daran werden wir auch viele Dinge messen. Und ich möchte hier noch mal deutlich sagen: Wir als Parlament sollten uns in die Pflicht nehmen, den EU-Bürgerinnen und –Bürgern im Vereinigten Königreich, den Menschen in Nordirland und Irland und auch für die UK-Bürgerinnen und Bürgern, die in der EU leben, gegenüber die Verpflichtung zu übernehmen, dass wir für ihre Rechte kämpfen werden, dass wir der Garant für ihre Rechte sind.“