Zum Sicherheitsstatus von Kernkraftwerken in Weißrussland

Helmut Scholz (GUE/NGL). – Herr Präsident! Herr Kommissar! Was wir bezüglich Belarus diskutieren, ist kein technisches Problem. Es geht im Kern um die politische Herausforderung eines Ausgleichs legitimer Interessen auf Basis vereinbarter völkerrechtlicher Normen, konkret der ESPOO Konvention des Kiewer Zusatzprotokolls zur verbindlichen strategischen Umweltprüfung, und zwar überall.

Nach der 2009  erfolgten Notifizierung des geplanten Baus eines neuen Kernkraftwerks hat Belarus den Benachrichtigungs- und Konsultationsverpflichtungen formal Rechnung getragen. Sollten bei der finalen Standortentscheidung die entsprechenden Ergebnisse nicht hinreichend berücksichtigt worden sein, so ist dies auch von der EU einzufordern.

Bekräftigt aber durch Ihr heutiges Statement frage ich, ob Sie diese politische Fragestellung überhaupt als die Ihre ansehen? Denn bislang schweigt die Kommission zum analogen Vorgang, trotz Nachfrage in der Ukraine. Dort wird die Laufzeit der existierenden Reaktoren unter Bruch des Völkerrechts einfach bis 2030 verlängert, obwohl das Gros nach EU-Regeln bereits abgeschaltet gehört.

Ich fordere Sie deshalb auf, diese prinzipielle Baustelle zu beheben! Dazu zählt auch die Tatsache, dass besagtes Kiewer Protokoll von 9 EU-Mitgliedstaaten auch 13 Jahre nach seiner Unterzeichnung noch immer nicht ratifiziert ist. Zumindest zwei dieser EU-Länder betreiben mehr als 70 Reaktoren und planen den Bau von vier weiteren.