100 Millionen Euro Soforthilfe für Flüchtlinge

Schnelles Handeln mit Pferdefuß

Am vergangenen Mittwoch gab das Europaparlament seine Zustimmung zum ersten Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 (DAB1/2016). Es bestätigte dabei vor allem ein neues Soforthilfeinstrument, das der EU sofort die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei ihrer humanitären Arbeit in Notfallsituationen ermöglicht. Die Mittel stehen für Nahrungsmittel, medizinische Notversorgung, Unterkünfte, Wasser- und Sanitärversorgung sowie Hygiene-, Schutz- und Bildungsmaßnahmen bereit. 

Mit dem DAB 1/2016 wird für akute Problemlagen der Flüchtlingshilfe eine neue Haushaltslinie bereitgestellt, die 100 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen und 80,2 Mio. € Zahlungsermächtigungen für das Jahr 2016 beinhaltet. Bis 2018 könnten sich die Hilfen auf bis zu 700 Mio. € belaufen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein zusätzliches Geld für den EU-Haushalt vorgesehen, sondern eine Umschichtung von Mitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). 

Das klingt erst einmal sinnvoll und nötig.

Doch die Europaabgeordneten kritisierten zugleich, dass mit der Errichtung von zwei Treuhandfonds und einer Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei erneut ein Ad-hoc-Mechanismus eingeführt wurde. Was tatsächlich fehlt, ist eine Gesamtstrategie für die Bewältigung der Krise der unzureichenden Versorgung und des menschenwürdigen Umgangs mit Flüchtlingen. 

Das Parlament mahnt deshalb die vollständige Einhaltung seiner Rechte als Mitgesetzgeber an, denn dem neuen Instrument liegt keinerlei Vorschlag der Kommission für eine Verordnung nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zugrunde.

In dem beschlossenen Bericht zum Nachtragshaushalt wurde darüber hinaus betont, dass die Umschichtung der Haushaltsmittel in absehbarer Zeit wieder ausgeglichen werden müsse und künftiger Bedarf über die heute beschlossenen 100 Mio. Euro hinaus nicht aus dem geltenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) abdeckbar sei. Eine Anhebung der Obergrenze des MFR für die Rubrik Inneres sei unumgänglich, wenn allen Bedürfnissen im Zusammenhang der Lösung einer humanen Flüchtlings- und Migrationspolitik entsprochen werden soll.