„Investoren haben ein Sonderklagerecht gegen Regierungen“
Helmut Scholz im Gespräch mit Jule Reimer (Deutschlandfunk)
Helmut Scholz im Gespräch mit Jule Reimer (Auszüge)
Beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist nun der ausgehandelte Vertragstext veröffentlicht. Trotz einiger Änderungen sei aber weiter ein Sonderklagerecht von Investoren gegen Regierungen vorgesehen, sagte der Europa-Abgeordnete der Linken, Helmut Scholz, im DLF. Eine Grenze nach oben bei den Schadenersatzforderungen werde nicht gesetzt.
„Erst einmal, bei der Bewertung von CETA geht es nicht um die Frage, ob einem Kanada sympathisch ist, sondern es geht um die Bewertung eines knallharten Freihandelsabkommens. Gegen dieses Abkommen gibt es Protest sowohl der Mitgliedsstaaten der EU als auch immer stärker in Kanada. Und wenn die über ISDS sprechen, dann beschreibt das den Investorenschutz, und auch die nun geänderte Fassung gibt Investoren ein Sonderklagerecht gegen Regierungen.
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Ja, sie werden anders benannt. Aber es ist nach wie vor praktisch kein eigenes Gericht, sondern es ist eine gesonderte Rechtsprechung. Kanada ist ein Rechtsstaat, Deutschland ist ein Rechtsstaat und auch die EU verfügt über den Europäischen Gerichtshof und das sollte den Investoren reichen. Das reicht auch den kanadischen Investoren bislang, denn auch ohne CETA und ISDS haben sie 117 Milliarden Euro in der EU investiert und europäische Investoren zum Beispiel haben, soweit ich weiß, über 225 Milliarden Euro in Kanada investiert. Was auf dem Tisch liegt, ist kein unabhängiger Gerichtshof, sondern man benutzt nur den Begriff, weil Bürger mehr Vertrauen in ein Gericht haben als in etwas, was Tribunal heißt, wie es bisher bei ISDS war. Was vereinbart wurde mit Kanada ist nämlich die gemeinsame Errichtung eines multilateralen Investment-Tribunals. Wer in einem solchen Tribunal sitzt, kann im Gegensatz zu einem richtigen Richter an einem öffentlichen Gericht auch andere Einkommensquellen haben, zum Beispiel als Partner in einer internationalen Kanzlei. Das heißt, nicht das öffentliche Recht, die demokratische Verfassung sind der Bezugspunkt, sondern Grundlage der Entscheidung dieses, jetzt Gerichtshof genannten Tribunals ist nicht die Verfassung, sondern der Text des Freihandelsabkommens als solches. Das, glaube ich, ist problematisch, und um vielleicht auch noch mal den Zusammenhang zu TTIP zu bringen: Dieses Tribunal auch in CETA kann übrigens von 38.000 US-Unternehmen genutzt werden, die eine Niederlassung in Kanada haben, und das sind alle großen amerikanischen Konzerne.
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Das vollständige Gespräch zwischen Helmut Scholz und Jule Reimer vom Deutschlkandfunk ist auf deren Seite online abrufbar: http://www.deutschlandfunk.de/europaeisch-kanadisches-freihandelsabkommen-ceta-investoren.697.de.html?dram:article_id=347128