Rat greift Forderungen des EP zum Nahost-Friedensprozess auf, Praxis lässt noch zu wünschen übrig
Martina Michels begrüßte die Schlussfolgerungen des Rates zum Nahost-Friedensprozess: „Ich bin mit diesem Text sehr einverstanden, er greift eine Reihe von Positionen des Europaparlaments auf, die es auch in seiner Resolution vom vergangenen September verabschiedet hatte. Allerdings sehe ich noch nicht, dass die Mitgliedstaaten und die EU in der Praxis auch entsprechend gemeinsam aktiv werden.“
Das Mitglied der EP-Delegation für die Beziehungen mit zu Israel weiter: „Der Teufelskreislauf von Gewalt, Terror und Gegengewalt muss durchbrochen werden. Um wieder einen politischen Horizont für eine Zwei-Staaten-Lösung schaffen zu können, müssen alle Seiten alles dafür tun, dass die Stimmung nicht weiter durch Hassreden und Angriffe angeheizt wird. Es ist richtig, zu diesem Ziel unter anderem eine gemeinsamen Dialogmechanismus von palästinensischer und israelischer Seite einzufordern.“
Michels bekräftigte, es sei wichtig und notwendig, dass alle Konfliktparteien ihre Verantwortung wahrnehmen. Der Rat hatte zum einen ein Ende aller Siedlungsaktivitäten, Hauszerstörungen und Konfiszierungen von Israel gefordert. Zudem wies er darauf hin, dass alle Vereinbarungen zwischen EU und Israel nicht auf die besetzten Gebiete anwendbar seien, was jedoch explizit kein Boykott Israels bedeute. Zum anderen riefen die Außenminister der EU die palästinensischen Parteien auf, geeint und verlässlich am Aussöhnungsprozess mitzuwirken. Die palästinensischen Institutionen müssten stärker, transparenter und demokratischer werden und zu ihrer Verantwortung stehen.
In Bezug auf den Gazastreifen betonte Michels: „Die Wiederherstellung eines funktionierenden Alltagslebens muss das wichtigste Ziel sein. Gegenseitiger Raketenbeschuss und Abriegelung der Grenzen verhindern das. Doch auch für die palästinensische Seite muss der Wiederaufbau und die Versorgung der Bevölkerung Vorrang vor allem anderen haben. Die Autonomiebehörde beweist sich nur dann als regierungsfähig, wenn sie diesen Anspruch durch- und umsetzen kann.“
Der EU-Außenministerrat hat seine Schlussfolgerungen am 18. Januar 2016 verabschiedet.
Der Text ist in englischer Sprache hier abrufbar.
Die Resolution des EP vom 10. September 2015 findet sich hier.