Gleicher Lohn für gleiche Arbeit statt Arbeitnehmer 2.Klasse

„Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn der europäische Gesetzgeber tätig wird, dann muss er wirksame Maßnahmen gegen Lohndumping und für gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort in Angriff nehmen. Das tun wir mit dieser Richtlinie nicht! Ich will nicht verhehlen, dass wir einige Verbesserungen durchgesetzt haben, das ist nicht der Streitpunkt. Aber die Kernpunkte löst dieser Richtlinienentwurf, über den wir morgen abstimmen werden, nicht.

Erstens: De facto ist die Frage der Kontrollen eine geschlossene Liste. Sie erschwert den Mitgliedstaaten, insbesondere gegen die wachsende Ausdehnung organisierter Kriminalität in diesem Bereich wirksam vorzugehen. Das ist eher ein Erschwernis, das wir da haben.

Zweitens: Um wirksam zu kontrollieren, muss der Aufnahmestaat in die Lage versetzt werden, diejenigen, die kommen, vorher zu kennen und nicht erst mit Kontrollen da hinterher zu laufen. Das löst diese Richtlinie nicht.

Drittens: Ein wesentlicher Punkt, um das in den Griff zu kriegen, wäre die Generalunternehmerhaftung — die verbessern wir nicht. Es wäre Aufgabe des europäischen Gesetzgebers, wie in anderen Tätigkeitsfeldern, zum Beispiel bei der Arbeitszeitrichtlinie, sofort einen europäischen Rechtsrahmen dafür zu erlassen. Das tut diese Richtlinie nicht.

Und sie schließt auf die nächsten fünf Jahre aus, dass wir bei der Entsenderichtlinie und bei dieser Umsetzungsrichtlinie nacharbeiten. Insofern ist das kein großer Wurf, nicht mal ein Meilensteinchen. Es ist ein halbherziger Schritt, der das Problem nicht wirklich beseitigt, auf dem Rücken der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“