Diskriminiert und verfolgt: Roma – Europas größte ethnische Minderheit
„Zigeuner“ – ein jahrhundertealtes Vorurteil
Roma und Sinti, oft mit dem abwertenden Begriff „Zigeuner“ bezeichnet, bilden mit 10 bis 12 Millionen Menschen die größte ethnische Minderheit in der Europäischen Union. Heute ist unbestritten, dass die Vorfahren der Roma um das 14. Jahrhundert herum das Territorium der heutigen Europäischen Union erreichten. Die Geschichte der Roma in Europa ist in großem Maße mit Vorstellungen von Migration, Nomadismus, Diaspora und Exil verbunden. Jedoch leben über 90 Prozent der Roma sesshaft, auch wenn sich das Stereotyp von den „umherziehenden“ Roma hartnäckig in den Köpfen der Menschen hält.
Teufelskreis aus Armut und Ausgrenzung
Sinti und Roma gehören in vielen Staaten Europas zu den Ärmsten der Armen. Sie führen buchstäblich einen Überlebenskampf am Rande der Gesellschaft. Sie werden in vielen auf dem Arbeitsmarkt, beim Zugang zu Wohnraum, im Gesundheitswesen und bei der Bildung ausgegrenzt. In einigen Mitgliedstaaten der EU werden Roma-Kinder immer noch in „Sonderschulen“ gesteckt, obwohl sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in mehreren Urteilen klar dagegen ausgesprochen hat. Es ergingen Urteile gegen Tschechien, Griechenland, Kroatien und die Slowakei.
Hasstiraden, verbale und physische Gewalt gegen Roma sind in vielen Ländern an der Tagesordnung:
Ein paar beschämende Beispiele aus der zweiten Jahreshälfte 2013:
– 21. Juli 2013, Frankreich, Cholet: Der Bürgermeister der Ortschaft äußert öffentlich: „Vielleicht hat Hitler nicht genug von ihnen umgebracht“;
– 29. Juli 2013, Italien, Turin: 300 Roma wird das Wasser abgestellt, nachdem sich Anwohner bei den Behörden beschwert hatten;
– 24. August 2013, Tschechien (Ostrava): Marsch gegen Roma, es fliegen Steine gegen von Roma bewohnten Häusern;
– 24. September 2013, Frankreich: der französische Innenminister Manuela Valls sagt, Roma sollten nach Hause zurückkehren und sich dort integrieren sollten. Dabei ignorierte er, dass viele Roma die französische Staatsbürgerschaft haben, bzw. das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU genauso wie alle anderen wahrnehmen können.
– September 2013, Schweden: Die schwedische Polizei bekennt, eine Roma-Datenbank zur Speicherung von Verwandtschaftsbeziehungen und Sozialversicherungsnummern von Roma zu besitzen. Bis zum Jahre 1996 gab es in Stockholm sogar eine polizeiliche Datenbank, die aufzeichnete, „zu wie viel Prozent eine Person Roma-Blut in sich trägt.“
Die zwiespältige Rolle der Europäischen Kommission
Im Juni 2011 wurde die Europäische Roma-Rahmenstrategie angenommen, worin die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, eine nationale Roma-Strategie vorzulegen. Jedoch werden keine Sanktionen gegen Mitgliedstaaten ausgesprochen, wenn sie diese unzureichend oder schleppend umsetzen.
Allerdings kann die EU-Kommission gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn dieser geltendes EU-Recht nicht umsetzt. So hätte die EU-Kommission einschreiten können und müssen, als Frankreich im Zuge seiner „Offensive zur inneren Sicherheit“ im März und August 2010 begann, Hunderte von Roma aus Bulgarien und Rumänien abzuschieben. Diese Aktionen wurden von der französischen Regierung mit hetzerischer Rhetorik begleitet. Diese Gruppen-Abschiebungen stellen eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit dar und sind auch ein Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU.
Unsere Forderungen:
– In allen Mitgliedstaaten muss die europäische Anti-Diskriminierungsrichtlinie und die Roma-Rahmenstrategie umgesetzt, und die Ausgrenzung von Roma bei Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitsdienstleistungen und Zugang zu Wohnraum beendet werden.
– Es dürfen keine Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen stattfinden.
– „Sonderschulen“ für Roma-Kinder müssen abgeschafft werden, denn sie zementieren die Segregation von Roma und Nicht-Roma.
– Die europäische Roma-Rahmenstrategie muss die Möglichkeit enthalten, bei Nicht-Befolgung auch Sanktionen gegen einen Mitgliedstaat auszusprechen.
– Die Roma-Rahmenstrategie muss die Themen „Hetzerische Rhetorik, Gewalt, Rassismus gegen Roma“ abdecken.
– Die EU-Kommission muss im Falle von Verletzungen der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie oder bei Verstößen gegen die Grundrechtecharta oder bei Verwehrung der Freizügigkeit für Roma ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat einleiten.
– Kein Mitgliedstaat darf Roma abschieben. Deutschland muss die Abschiebung von Roma auf den Westbalkan (Serbien, Kosovo) sofort einstellen und bereits abgeschobene Roma wieder in Deutschland aufnehmen.
– Kommunen müssen mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden, um den wachsenden Aufgaben, auch durch die europäische Freizügigkeit, gerecht werden zu können.
Diskriminiert und verfolgt: Roma - Europas größte ethnische MinderheitPDF-Datei