Die Europäische Union als Rüstungstreiber
Angeblich müsse in Zeiten der Haushaltskonsolidierung überall gespart werden, auch bei den Rüstungsetats, so heißt es. Tatsächlich fallen die Einschnitte im Militärbereich aber deutlich geringer aus als in vielen anderen Haushalten. Hierfür ist die Europäische Union maßgeblich mitverantwortlich. Denn sie schafft nicht nur „Sachzwänge“ zur Aufrüstung, sondern leitet auch über zahlreiche Schattenhaushalte zivile Gelder in den Militärbereich um.
Mythos drastisch sinkende Rüstungsausgaben: Tatsächlich sind die EU-Rüstungsausgaben im Jahr 2012 mit 189,6 Mrd. laut EU-Verteidigungsagentur gegenüber dem Vorjahr um lediglich 0,6% gesunken. Inflationsbereinigt liegen die Ausgaben gemäß dem Stockholmer Friedensforschungsinstitut (SIPRI) in etwa auf dem Niveau von 1999.
Rüstungsdruck: Die sogenannte Aufrüstungsverpflichtung des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon (Artikel 42) erzeugt einen enormen Aufrüstungsdruck: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ Was damit gemeint ist, präzisiert Protokoll 10 des Vertrages: die Bereitschaft Truppen in EU-Kriegseinsätze zu schicken, sich an den wichtigsten EU-Rüstungsvorhaben zu beteiligen sowie Kampftruppen (Battlegroups) aufzustellen. Wer dem nicht nachkommt, läuft Gefahr, nicht an der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ teilnehmen zu können, in der künftig wesentliche Teile der EU-Militärpolitik exklusiv entschieden werden sollen. Die Botschaft ist eindeutig: Wer nicht mitkämpft und mitrüstet, hat auch nichts mitzureden!
Eine Agentur für Rüstung: Welches Land der Aufrüstungsverpflichtung in ausreichendem Maße nachkommt und welches nicht und demzufolge sanktioniert werden muss, darüber entscheidet die 2004 ins Leben gerufene „Europäische Verteidigungsagentur“ (die bezeichnenderweise ursprünglich „Rüstungsagentur“ hieß). Ihre Aufgabe ist es darüber hinaus, sog. „Fähigkeitslücken“ zu identifizieren, die einer effektiveren Kriegführung im Wege stehen, sowie EU-weite Rüstungsprojekte anzuregen und auszugestalten.
Offene und Verdeckte EU-Rüstungsetats: Maßnahmen mit Militärbezug dürfen – eigentlich – nicht aus dem EU-Haushalt bezahlt werden (Artikel 41 EUV). Allerdings werden große Teile des GASP-Haushaltes für die Finanzierung „ziviler“ EU-Einsätze verwendet (für 2014-2020 sind 2,33 Mrd. vorgesehen; 2007-2013: 1,98). Doch diese „zivilen“ Missionen arbeiten oft eng verzahnt mit militärischen Einsätzen zusammen, greifen auf Militärs zurück und flankieren teils militärische Interventionen. Auch die militärische Ausbildung von Soldaten „befreundeter“ Länder läuft unter dem Banner „ziviler“ Einsätze.
Offizielle EU-Kriegseinsätze werden zu kleinen Teilen aus dem ATHENA-Mechanismus finanziert, in den jeder EU-Staat anteilig einzahlt (für 2014 sind 22 Mio. vorgesehen). Den Großteil müssen die teilnehmenden Mitgliedsstaaten bislang aus eigener Tasche bezahlen. Dies soll sich mit Artikel 41 des Vertrags von Lissabon ändern, der es potenziell ermöglicht, einen „Anschubfonds“ u.a. zur Finanzierung von Militäreinsätzen einzurichten.
Darüber hinaus werden zahlreiche Militärausgaben in andere Haushalte verschoben. Was die Entwicklungshilfe anbelangt, ist hier die 2004 gegründete „African Peace Facility“ am Wichtigsten. Ihr Zweck besteht hauptsächlich in der logistischen und finanziellen Unterstützung von „Friedenseinsätzen“ der Afrikanischen Union und im Aufbau der Armeen „befreundeter“ afrikanischer Länder. Bis Ende 2013 wurden hierfür 1,1 Mrd. verausgabt, die aus dem Topf des Europäischen Entwicklungsfonds stammen und damit nicht mehr der Armutsbekämpfung zur Verfügung stehen.
Militärisch äußerst relevant sind auch die Weltraumprogramme Galileo und Kopernikus (früher: GMES), für die unter der Rubrik „Intelligentes und integratives Wachstum“ im EU-Haushalt zwischen 2014 und 2020 zusammen etwa 11,3 Mrd. veranschlag sind.
Auch aus anderen Etats werden teils Maßnahmen finanziert, die mal mehr mal weniger direkt militärisch relevant sind, etwa aus dem Stabilitätsinstrument (2014-2020: 2,33 Mrd.) oder aus dem Forschungsetat, von dem Schätzungen zufolge zwischen 2014 und 2020 etwa 2 Mrd. in militärrelevante Projekte fließen werden.
Rüstungsexportunterstützung: Im Jahr 2012 befinden sich unter den 10 größten Rüstungsexporteuren mit Deutschland (Platz 3), Frankreich (4), Großbritannien (6), Spanien (7) und Italien (8) nicht weniger als 5 EU-Staaten. Obwohl es sich hierbei um einen Hauptfaktor für die Eskalation von Konflikten handelt, versucht die EU Rüstungsexporte massiv zu unterstützen, u.a. über das sog. „Verteidigungspaket“, das zu einer Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie und ihrer „Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Rüstungsmarkt beitragen soll.
Wer sparen will, rüstet ab! Es wirdimmer wieder behauptet,die Europäische Union sei eine gute Sache, gerade für diejenigen, die im Militärbereich sparen wollten. Schließlich könnten durch die Zusammenlegung der EU-Armeen immense Summen in andere, sinnvollere Projekte investiert werden. Leider geht es bei allem, was die EU in diesem Bereich unternimmt, genau darum aber nicht. Vielmehr ist es das Ziel, Rüstungsanreize zu setzen und möglichst viel Geld aus anderen Etats regelrecht zu veruntreuen. Wer wirklich sparen will, der kann nur eines tun: abrüsten!