Ganz oder gar nicht: EU muss Safe-Harbor-Abkommen grundlegend reformieren oder aufkündigen

Zur Debatte im Europaparlament zum Datenschutz nach den Snowden-Enthüllungen äußerte sich Dr. Cornelia Ernst, MdEP DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: 

„Es wäre zu einfach zu sagen, Safe Harbor muss weg. Wir halten das Prinzip der Verpflichtung von Unternehmen zu Datenschutz für sinnvoll.  Das Abkommen kann so jedoch keinesfalls weiter bestehen.

Als Linksfraktion fordern wir, dass ein neues Safe Harbor in das seit Jahren geplante EU-US Datenschutzrahmenabkommen eingebunden wird. Das kann nur erreicht werden, wenn sich die amerikanische Seite bewegt. Wir fordern klare und rechtlich verbindliche Zusagen, insbesondere zu den folgenden Punkten. Wir brauchen eine laufende gründliche Evaluierung von Safe Harbor. Safe Harbor muss für alle Unternehmen verpflichtend sein und die Grundrechte der Bürger einhalten. Es muss ein transparentes Kontrollsystem geben, inklusive einer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament.

Grundbedingung dafür ist, dass sich die USA verpflichten, ihre Spionage europäischer Bürgerinnen und Bürger zu beenden. Auch fordern wir die rechtliche Gleichstellung von US- und Nicht-US-Bürgern im amerikanischen Recht – wenn ich mich rechtlich nicht wehren kann und vor dem Gesetz nicht gleiche Rechte herrschen dann bleibt das Ganze zwecklos.“

Beim so genannten Safe Harbor Abkommen ist die Angemessenheit des Datenschutzes Voraussetzung – die sieben Safe Harbor Prinzipien. Das amerikanische Handelsministerium muss die Einhaltung dieser Prinzipien prüfen. Bei Verstoß sind theoretisch Sanktionen möglich. Doch spätestens mit dem Patriot act wurden diese Prinzipien de facto abgeschafft; der Datenschutz wurde ausgehebelt. Hunderte von Safe Harbor Unternehmen halten das Abkommen nicht ein, schätzungsweise ein Drittel der Unternehmen informiert nicht über Verstöße. Beschwerden sind vor amerikanischen Gerichten chancenlos, die Rechtsdurchsetzung ist mangelhaft und die Kontrolle ist intransparent.

Straßburg, den 15. Januar 2014

Kontakt:

Büro Cornelia Ernst, Herr Lorenz Krämer, +32 228 37660, cornelia.ernst@europarl.europa.eu