Keine Rasterfahndung durch Europol!
„Auch bei der Polizeiagentur Europol werden Datensätze mit sogenannten Datamining-Verfahren ausgewertet. Die EU-Kommission muss nachweisen, dass es sich hierbei nicht um eine Rasterfahndung handelt“; kommentieren die Europaabgeordnete Cornelia Ernst und der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko eine entsprechende Antwort der EU-Kommission.
Die Abgeordneten hatten nach computergestützten Anwendungen für Ermittlungs- oder Analysezwecke bei der Polizeiagentur Europol gefragt. Fraglich war zudem, auf welche polizeilichen oder im Internet zugänglichen Datensätze die Software dabei zugreift.
„Europol nutzt mit Software von I2 und Themis einschlägige Schnüffelwerkzeuge zum Datamining und Textmining“, kritisiert Andrej Hunko. „Dabei wird nach Übereinstimmungen gesucht, etwa angerufene Telefonnummern, Zahlungen an gleiche Empfänger oder gleichsam genutzte Reisebüros. Die auch an Geheimdienste und Militärs verkaufte Software gibt gefundene Treffer als ,Risiken‘ aus. Die Kommission hat nicht beantwortet, welche Datenbanken hierfür abgefragt werden.
Es handelt sich dabei um eine Rasterfahndung, für die das deutsche Bundesverfassungsgericht hohe Hürden anlegt. Problematisch ist insbesondere, wenn nach ,Kreuztreffern‘ in mehreren Datensystemen gesucht wird.
I2 verspricht zudem, die verkaufte Software könne Straftaten ,vorhersehen‘. Wir haben es hier mit einem behördlichen-industriellen Komplex zu tun, der abweichendes Verhalten mit technischem Machbarkeitswahn beantworten will“.
„Schwer wiegt auch, dass das Europäische Parlament keine nennenswerte parlamentarische Kontrolle über Europol ausüben kann“, gibt Cornelia Ernst zu bedenken. „Dem Innenausschuss im Europaparlament werden aussagekräftige interne Informationen mit Verweis auf ´Sicherheitsinteressen´ der Mitgliedstaaten regelmäßig vorenthalten. Deshalb ist es für uns auch undenkbar, dass Europol in Zukunft mehr operative Kapazitäten als bisher erhalten soll, wie es die Kommission plant.“
„Wir fordern die Kommission auf, für Klarheit zu den von der Software abgefragten Datensätzen zu sorgen“, schließen die Abgeordneten. „Eine Rasterfahndung bei Europol verstößt gegen europäische Datenschutzprinzipien“.
Die Anfrage ist hier verfügbar: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2012-000171+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
Brüsssel, den 17.02.2012