PNR-Abkommen
Fluggastdatenabkommen mit Australien unvereinbar mit Grundrechten
„Die heutige Abstimmung über das sogenannte PNR-Abkommen mit Australien wird eine systematische Missachtung des europäischen Datenschutzes zur Folge haben“, so die Europaabgeordnete Cornelia Ernst, DIE LINKE. Das Abkommen ermöglicht den pauschalen Transfer aller Fluggastdaten von Flügen nach Australien zu den dortigen Behörden.
„Das Abkommen ist unvereinbar mit unserer Datenschutzgesetzgebung und verstößt darüber hinaus gegen die in den Verträgen garantierten Grundrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre. Deshalb fordern wir eine Stellungnahme des EuGH. Die Speicherdauer der Daten ist völlig willkürlich und das sogenannte ‚profiling‘ ist nicht ausgeschlossen, wie vom Europaparlament mehrfach gefordert.“
Die Linksfraktion im Europäischen Parlament (GUE/NGL) hat beantragt, dass das Abkommen dem EuGH vorgelegt wird, damit dieser die Vereinbarkeit des Abkommens mit den europäischen Verträgen überprüft. Ein negatives Urteil des Luxemburger Gerichtshofs würde eine Änderung des Abkommens erfordern. In seiner jetzigen Form werden mit diesem Abkommen auch Kreditkarteninformationen, persönliche Daten und sogar Informationen über Reisepartner und Hotelbuchungen an den australischen Zoll gesendet, die die Daten dann fünfeinhalb Jahre speichern. Die Daten können zur Profilbildung, ähnlich der Rasterfahndung, genutzt werden.
Der Rat hat dem Abkommen bereits zugestimmt. Ob es in Kraft tritt, hängt damit allein vom Europäischen Parlament ab.