Gute Arbeit ist das Gebot der Stunde

Zu den heute im Europäischen Parlament beschlossenen Änderungen der von Kommission und Rat vorgelegten Integrierten Beschäftigungsleitlinien erklärt Thomas Händel, Mitglied des Beschäftigungs- und Sozialausschusses (DIE LINKE):

„Der Bericht atmet zu sehr den Geist der alten Lissabon-Strategie. Die gescheiterten Flexicurity-Grundsätze werden gebetsmühlenartig wiederholt und aus verschiedenen Formulierungen spricht die alte Deregulierungspolitik. Die heute verabschiedeten beschäftigungspolitischen Leitlinien sind deutlich besser als der Entwurf von Kommission und Rat, aber weit entfernt davon für mehr und bessere Beschäftigung in Europa zu sorgen.“
So kritisiert der Europaabgeordnete der LINKEN, dass zwar mit den international anerkannten Prinzipien „decent work“ und „Gute Arbeit“ wichtige Rahmensetzungen für die Qualität der Beschäftigung in das Dokument Eingang gefunden haben. Diese würden jedoch durch das Beharren auf dem alten Flexicurity-Konzept konterkariert.

Die europäische Linksfraktion hatte auf Verbesserungen hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern gedrängt und gefordert, das Konzept “Gute Arbeit” sowie die Frage eines Mindesteinkommens deutlich über der Armutsgrenze im Bericht zu berücksichtigen.

Thomas Händel begrüßte, dass den Mitgliedstaaten mit den konkreten Zielen zur Armutsbekämpfung eine konkrete Aufgabe gestellt wurde. Ohne jedoch den Stabilitäts- und Wachstumspakt in Gänze in Frage zu stellen verbleibe die Realisierung dieser Forderung im Reich des Unerfüllbaren.

Händel fasst zusammen: „Mit den Änderungen wagt das Europäische Parlament nur kleine Schritte in die richtige Richtung. Notwendige grundsätzliche Kurskorrekturen wurden aber abgelehnt. Richtig und zwingend notwendig wären klare Bekenntnisse zu Arbeitszeitverkürzung als Instrument gegen Arbeitslosigkeit, der gesetzlichen Verankerung des Prinzips „Gute Arbeit“ als Grundlage der Beschäftigungspolitiken, die massive Zurückdrängung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und eine Soziale Fortschrittsklausel, die eine Kohäsionspolitik nach der Maßgabe ‚Besser geht immer, schlechter nicht!’ ermöglicht.“