Redebeitrag zur Lage von Herrn Bangemann
Helmuth Markov am 21. Juli 1999 vor dem EP
Die Entscheidung von Herrn Bangemann, einen Posten im Verwaltungsrat von Telefonica anzunehmen, stellt einen nicht zu akzeptierenden Bruch politischer Ethik dar. Eine solche Handlungsweise gefährdet den Ruf europäischer Institutionen und fördert die Vorbehalte bei den Bürgern gegenüber der Europäischen Union. Um so dringender ist es, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und zur Einführung klarer und transparenter Vorschriften für die ordnungsgemäße Anwendung von Artikel 213 des Vertrages zu treffen.
Es sind verbindliche rechtliche Regelungen zu schaffen, ähnlich der Privatwirtschaft, die in den Arbeitsverträgen eine Wettbewerbsklausel oder eine Konkurrenzklausel beinhaltet. Natürlich trägt Herr Bangemann persönlich die Verantwortung für seine Handlungsweise, aber eine Politik, die sich vorrangig an den wirtschaftlichen Interessen und leider vorrangig den betriebswirtschaftlichen Interessen von Großunternehmen orientiert, setzt sich zwangsläufig der Gefahr aus, daß ihre führenden Repräsentanten als Ausführende dieser Politik eine solche Denkweise reproduzieren und sich somit entgegen jedem Moralkodex ihrer persönlichen Gewinnmaximierung widmen.
Damit Herr Bangemann, ehemaliger Parteivorsitzender der FDP, die bezeichnenderweise in der Bundesrepublik Deutschland den Beinamen „Partei der Besserverdienenden“ trägt, in Zukunft als negative Ausnahme amoralischen Verhaltens definiert werden kann, ist die Klage beim Europäischen Gerichtshof unbedingt zu unterstützen.