Gentechnik und Patente aufs Leben
Die EU-Verordnung über neue genomische Techniken (NGTs) markiert einen tiefgreifenden Wandel in der europäischen Lebensmittel- und Agrarpolitik und schwächt den Umweltschutz, die Rechte der Landwirte sowie die demokratische Kontrolle über unser Lebensmittelsystem.
In der Vergangenheit hat die EU das Vorsorgeprinzip auf die Gentechnik angewandt und dabei strenge Anforderungen an die Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gestellt. Der NGT-Rahmen weicht davon ab, indem er eine große Gruppe gentechnisch veränderter Pflanzen von diesen Schutzmaßnahmen ausnimmt. Darüber hinaus verlagert sich der Schwerpunkt der Verordnung weg von einer Regulierung der Gentechnik auf der Grundlage des verwendeten Verfahrens hin zu einem Ansatz, der sich auf die Eigenschaften des Endprodukts konzentriert. Bislang war die EU-GVO-Gesetzgebung verfahrensbasiert: Wenn ein Organismus mithilfe gentechnischer Verfahren erzeugt wurde, wurde er als GVO reguliert, unabhängig von seinen Eigenschaften. Dies spiegelte die Erkenntnis wider, dass die Methode selbst oder der Prozess spezifische Risiken und Unsicherheiten mit sich bringen kann, die eine Überwachung erfordern. Nach dem neuen Ansatz werden viele geneditierte Pflanzen stattdessen danach bewertet, ob ihre genetischen Veränderungen auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung auftreten könnten. Werden sie als „gleichwertig“ eingestuft, können sie von wichtigen GVO-Vorschriften ausgenommen werden. Dies schafft ein zweistufiges System, in dem gentechnisch veränderte Organismen mit wenig oder gar keiner Transparenz und Aufsicht in die Nahrungskette gelangen können.
Diese Aufweichung der Kennzeichnungspflichten schränkt das Recht von Verbraucher*innen auf eine informierte Entscheidung ein und untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit, während die langfristigen ökologischen Auswirkungen einer großflächigen Freisetzung geneditierter Organismen äußerst ungewiss sind.
Anstelle von Deregulierung ist ein Vorsorgeansatz erforderlich, der auf Umweltintegrität, agroökologischem Wandel und demokratischer Kontrolle über die Ernährungssysteme basiert. Innovationen in der Landwirtschaft sollten dem öffentlichen Interesse, der biologischen Vielfalt und der Ernährungssouveränität dienen – nicht dem Profit der Konzerne.
Zudem führt diese Entwicklung zu einer weiteren Konzentration von Macht in den Händen einer kleinen Zahl von Agrarkonzernen und Biotechnologieunternehmen, stärkt die Kontrolle über geistiges Eigentum an Saatgut und schränkt die Möglichkeiten der Landwirt*innen ein, Saatgutsorten aufzubewahren, wiederzuverwenden und auszutauschen. Dies betrifft nicht nur Landwirt*innen in Europa, sondern insbesondere auch kleinbäuerliche Landwirtschaft in Ländern des Globalen Südens und indigene Communities. Die Ausweitung des patentierbaren genetischen Materials wird die Abhängigkeit von privaten Monopolen und großen Agrarkonzernen weiter vertiefen.
Die Linke im Europaparlament setzt sich dafür ein, dass auf Pflanzen, Tiere, Menschen und andere Lebewesen sowie auf ihre Organe, Gene, Gensequenzen und auf Zuchtverfahren keine Patente angemeldet werden dürfen und ist solidarisch mit allen Umweltschutz-, Agrar- und Verbraucherschutzorganisationen, die sich gegen die zunehmende Monopolisierung von Saatgut und landwirtschaftlichen Nutztieren durch Patente wenden.

