Carbon Farming: Greenwashing in großem Stil
Martin Günther, Mitglied des ENVI-Ausschusses, kritisiert das Ergebnis des Einspruchs zu Carbon-Farming-Vorschriften wie folgt:
„Die Klimakrise lässt sich nicht mit vorgetäuschten CO₂-Entnahmen bekämpfen. Werden Emissionen durch Produktionsverlagerungen nur verschoben, ohnehin stattfindende Projekte belohnt und unsichere CO₂-Speicher als dauerhaft angerechnet, entstehen Klimavorteile nur auf dem Papier. Das ist Greenwashing auf Kosten des Klimas.
Die Kommission darf die EU-Grundverordnung nicht durch abgeschwächte Regeln unterlaufen. Ohne glaubwürdige CO₂-Bilanzierung, Zusätzlichkeit und wirksame Schutzmaßnahmen untergräbt sie das Gesetz, das sie eigentlich durchsetzen soll.
Das schadet dem Klima und den Landwirten. Statt CO₂-Spekulationen brauchen wir eine starke Landwirtschaft, lebendige ländliche Regionen, echte Emissionssenkungen und dauerhaft gesicherte CO₂-Entnahmen – keine fragwürdigen Zertifikate.“
Hintergrund:
In dem Einspruch wird argumentiert, dass der delegierte Rechtsakt der Kommission wesentliche Anforderungen der Verordnung über Kohlenstoffentnahmen und Kohlenstoffanbau von 2024 nicht erfülle. Dazu gehören die vollständige Erfassung der damit verbundenen Emissionen gemäß Artikel 4, die Zusätzlichkeit gemäß Artikel 5, die Haftung für Rückgängigmachungen gemäß Artikel 6, Nebeneffekte für die biologische Vielfalt gemäß Artikel 7 und Schutzmaßnahmen gegen Bodenspekulation gemäß Artikel 8. In dem Einspruch wurde zudem davor gewarnt, dass die Vorschriften Bodenspekulation und Landraub begünstigen könnten, was den Wettbewerb um landwirtschaftliche Flächen verschärfen und ländliche Gemeinden unter Druck setzen würde

