EU-Reformpaket für Zahlungsdienste: Fortschritte beim Verbraucherschutz – doch wichtige Lücken bleiben
Zur Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat über das Reformpaket für Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, erklärt Martin Schirdewan, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Europäischen Parlament:
„Die Reform bringt spürbare Fortschritte für Verbraucher. Wenn sich Kriminelle beispielsweise als Mitarbeitende der eigenen Bank ausgeben, soll künftig eine Rückerstattung möglich sein. Trotz dieser Verbesserungen bleibt die Richtlinie jedoch hinter dem zurück, was notwendig wäre. In Großbritannien werden Verbraucher:innen bei sämtlichen Betrugsfällen mit autorisierten Überweisungen bis zu einem Betrag von 85.000 Pfund entschädigt. Genauso ein umfassendes Rückerstattungsrecht brauchen wir auch in der EU. Wer betrogen wird, darf nicht auch noch finanziell allein gelassen werden.“


