Martinas Woche 16_2023: Parlament sortiert Klimaschutz und sein Verhältnis zu China
Emissionshandel und Klimasozialfonds – Beihilferegeln und Regionalpolitik – China – Haftbefehl gegen Putin – Asyl und Migration – Antirassismus-Richtlinie – LUX-Filmpreis kommende Woche in Berlin
Am Montag trafen sich die Abgeordneten in Straßburg zur reguläreren April-Sitzung mit einer riesigen Tagesordnung. U. a. wurde in einer zentralen Debatte am Dienstagvormittag das Verhältnis der EU zu China beleuchtet. Am Mittwoch standen die Verschleppungen von Kindern aus der Ukraine und der internationale Haftbefehl für Putin auf der Tagesordnung. In der Reihe „Das ist Europa“ sprach diesmal der Luxemburger Premier.
Am Dienstag konnte Martina Besucherinnen und Besucher aus Baden-Württemberg im Parlament begrüßen und am Donnerstag ergriff sie das Wort in der Aussprache über die regionalpolitische Dimension veränderter Beihilferegeln, deren Entbürokratisierung und Öffnung für mehr Qualifizierung, Deckelung von Energiepreisen und mehr kommunalem Engagement jedoch nicht zu einer Verschärfung regionaler Ungleichheit führen darf. Denn bisher ist es so, dass Deutschland und Frankreich den Löwenanteil der Beihilfen beanspruchen und damit tendenziell Balancen zu ärmeren Ländern und Regionen untergraben. Dazu berichten wir hier in einem Extra-Abschnitt. Die veränderten Beihilferegeln sind ein Baustein im breit angelegten EU-Klimaschutz-Programm „Fit for 55“, das wesentlich auf dem Wege einer klimaneutralen EU bis 2050 wirken soll, obwohl es seit seiner schrittweisen Durchsetzung immer wieder enorme Kritiken an der erwarteten Wirkungsweise des Programms aus unterschiedlichen Richtungen gibt. Während Wissenschaftler*innen es für wenig ehrgeizig halten, kritisieren Vertreter*innen der Wirtschaft, z. B. der Luftfahrtbranche, es als wettbewerbsverzerrend.
Plenum 1: Wie weiter mit den EU-Klimaschutz-Programm „Fit for 55“? Emissionshandel und Klimasozialfonds
Die wesentlichen Vorschläge des Programms bezogen sich auf eine Reform des Handels mit Emissionsrechten, einem CO2-Grenzausgleich, ein Ende des Verbrennungsmotors (hier haben wir über das Ausbremsen Lindners und damit Deutschlands in der EU schon berichtet, siehe Abschnitt: Das Miniplenum I: Deutschland tritt beim Green Deal der EU mal wieder auf die Bremse), Maßnahmen für mehr erneuerbare Energien und Energieeffizienz, eine Vereinfachung und Erweiterung der Beihilferegeln und – last but not least – die Kerosinsteuer.
Zum Handel mit den Emissionsrechten und zu einem Klimasozialfonds, der erstmalig Bürgerinnen und Bürgern direkt ausgleichend zur Verfügung stehen soll, wurde diese Woche endgültig über die Einigungen zwischen Rat, Kommission und Parlament mehrheitlich positiv abgestimmt.
Emissionshandel und CO2-Grenzausgleichssystem:
Mit der Einigung über die Reform des Emissionshandelssystems EHS (engl: emissions trading system – ETS) soll die Senkung der klimaschädlicher Emissionen bis 2030 forciert werden und die kostenlosen Zertifikate für Unternehmen schrittweise abgeschafft werden. Damit entstünde eine Emissionsreduktion von 62 Prozent – anstatt der ursprünglich geplanten 43 Prozent – gemessen am Emissionsniveau von 2005. Damit durch das Auslaufen der freien Zertifikatszuteilungen keine Abwanderung emissionsintensiver Branchen in Drittstaaten ausgelöst wird, soll an diese Stelle nun ein Grenzausgleichssystem (CBAM) treten, bei dem Abgaben auf Güter aus Drittstaaten erhoben werden sollen, damit EU-Produzenten ohne Zertifikate-Handel nicht zukünftig benachteiligt sind, wenn es im Importland einen solchen Handel weiterhin gibt.
Darüberhinaus soll ein eigenständiges Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und für Gebäude (ETS II) geschaffen werden, in dem bis 2027 Preise für Emissionen aus diesen Bereichen festgesetzt werden (bis 45 Euro pro Tonne). In diesen Mechanismus wurde neben anderen Dämpfungsmaßnahmen gegen galoppierende Energiepreise ein Vergleichsniveau von Februar 2022 herangezogen, quasi eine grundlegende Bremse eingebaut. Das Parlament kritisierte insbesondere die Ausweitung des ETS auf private Gebäudeheizungen, was sich für einkommensschwache Haushalte zu einem ernsthaften Problem auswachsen kann. Das Parlament hat jedoch die Einbeziehung der Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr in das Emissionshandelssystem und eine Überarbeitung des ETS für den Luftverkehr in seiner Abstimmung eingefordert. Viele gesellschaftliche Gruppierungen, darunter auch viele Linke, haben die Dysfunktionalität des Emissionshandels, der kaum Lenkungswirkungen entfaltete, aber dafür Extraprofite generierte, schön länger kritisiert. Allerdings gab es in den vergangenen Jahren hier schon Nachbesserungen, denn zum Beispiel Offsets (die Anrechnung von Klimaschutz-Zertifikaten in Drittstaaten) war schon nicht mehr möglich. Die Emmissions-Obergrenzen und der Grad der Minderung wurde mehrfach angepasst. Heute liegt der Preis einer Tonne CO2 bei 80-90 Euro und damit wurde der ETS durchaus zu einem Treiber der De-Karbonisierung. Die beschrieben Revision geht damit durchaus in die richtige Richtung. Problematisch ist jedoch dieser richtige Schritt mit der Kopplung des neuen ETS II und der Finanzierung des Klimasozialfonds. Auch wenn wir als Linke finden, dass eine weitere Karbonisierung untragbar ist, haben wir unsere Kritik an dieser Kopplung von ETS I mit dem neuen ETS II und mit der Finanzierung des Klimasozialfonds durch Enthaltung gegenüber den Reformen des Emissionshandels zum Ausdruck gebracht. Gemeinsam mit unseren Fraktionskolleg*innen haben wir jedoch für das Grenzausgleichssystem gestimmt.
Klimasozialfonds: Falsche Finanzierung – richtige Maßnahme
Als LINKE sehen wir die Emmissionshandelsreformen, wie den Emissionshandel selbst, ausgesprochen kritisch. Zugleich soll daraus der interessante Klimasozialfonds finanziert werden, der in sozialer Hinsicht ein Novum darstellt. Es geht erstmalig in der EU-Politik um ein Paket, das Bürgerinnen und Bürgern, die von Energiearmut betroffen sind, direkt erreichen soll. Die Verordnung zum Klima-Sozialfonds wurde schon im vergangenen Jahr, im Juni 2022 vom Parlament verabschiedet. Nun haben sich die Kommission und der Rat mit dem Parlament endgültig geeinigt und es wird ernst. Die Mitgliedstaaten müssen nach Rücksprache mit lokalen und regionalen Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie der Zivilgesellschaft „Soziale Klimapläne“ vorlegen. Die Pläne sollten Energie- und Mobilitätsarmut bekämpfen und könnten tatsächlich direkte Einkommensstützungsmaßnahmen, z. B. steuerliche Anreize, Gutscheine und Subventionen enthalten, als auch langfristige Investitionen in Gebäudesanierung oder erneuerbare Energien oder den Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV stützen.
Es geht also bei dieser Verordnung um die Einrichtung eines neuen Fonds, der einkommensschwachen Haushalten in der EU helfen soll, die gestiegenen Energiekosten nach der Einführung des ETS2 oder der BRT zu stemmen. Er ist insoweit im Ansatz eine Maßnahme, die klimapolitische Wende gerechter zu gestalten. Doch der Fonds wird, wie schon angedeutet, aus der Versteigerung von ETS-II-Zertifikaten bis zu einem Betrag von 65 Mrd. Euro finanziert. Weitere 25 Prozent der Mittel sollen die Mitgliedstaaten aufbringen.
Letztlich bleibt aus linker Perspektive ein schwieriges Resümee, weshalb wir uns hier die Mühe gemacht haben, die Hintergründe der mehrheitlichen Abstimmungsentscheidungen der Abgeordneten unserer Fraktion einmal so ausführlich darzustellen: falsche Finanzierungsart – richtiges Instrument. Denn Bürgerinnen und Bürger brauchen mehr Unterstützung, wenn Energiearmut oder Mobilitätseinschränkungen aufgrund ihrer sozialen Lage drohen und sie benötigen viel mehr Maßnahmen sozialer Inklusion. Deshalb hat unsere Fraktion mehrheitlich dem Klimasozialfonds, den auch Gewerkschaften unterstützten, zugestimmt, trotz der kritischen Sicht auf dessen Finanzierungs-Konstruktion und unserer Kritik insbesondere am ETS II für Gebäude und Verkehr.
Plenum II: „Fit for 55“ muss auch den sozialen Ausgleich zwischen den Regionen und die Kommunen fördern – Rede zur regionalpolitischen Dimension veränderter Beihilferegeln
Am Donnerstagvormittag war das Klimaschutz-Programm „Fit for 55“ ein weiteres Mal in der Plenardebatte, diesmal aus regionalpolitischer Sicht. Martina sprach in dieser Debatte und konnte in der kurzen Redezeit auf das Kardinalproblem der Verschärfung von Ungleichheiten zwischen den Regionen aufmerksam machen, wenn die reformierten Beihilferegeln nicht dazu führen, dass weiterhin große Länder wie Deutschland und Frankreich mehrheitlich von den Beihilfen profitieren und kleinere Regionen und Regionen in besonderer Randlage hier weniger Chancen auf staatliche Unterstützung bekommen. Ihre Rede in Gänze findet ihr hier. Zum Hintergrund stellen wir die wichtigsten Änderungen der Beihilferegeln vor, die insbesondere für die Entwicklung von Kommunen in vielen Regionen in Zukunft wesentliche Vorteile bringen sollten.
Wo haben sich EU-Beihilfeleitlinien verändert:
Am 9. März 2023 hat die Europäische Kommission eine Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung („AGVO“) vorgenommen und damit Änderungen verschiedener Beihilfeleitlinien gebilligt, die den ökologischen und digitalen Wandel unterstützen sollen.
Die überarbeitete AGVO umfasst folgende Neuerungen:
- mehr Möglichkeiten, um Umweltschutz- und Energiebeihilfen zu gewähren (Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien, Dekarbonisierungsvorhaben, umweltfreundliche Mobilität und Biodiversität und in Investitionen in erneuerbaren Wasserstoff und die Steigerung der Energieeffizienz);
- Vorhaben mit Beihilfeempfängern in mehreren Mitgliedstaaten intensivieren (z. B. Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse {„IPCEI“} und in Forschung und Entwicklung);
- mehr Möglichkeiten für Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen in vielen Sektoren durch die Freistellung von Ausbildungsbeihilfen bis zu 3 Millionen Euro;
- Freistellung von Beihilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten zur Regulierung der Energiepreise (z. B. der Preise für Strom, Gas und aus Erdgas oder Strom erzeugter Wärme)
- Präzisierung und Straffung der Bestimmungen über Risikofinanzierungsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmensneugründungen sowie für aus dem Fonds „InvestEU“ geförderte Finanzprodukte;
- Verlängerung der AGVO bis Ende 2026 aus Gründen der Rechtssicherheit und der Regulierungsstabilität;
- Anpassung der AGVO-Bestimmungen an die neuen Regionalbeihilfeleitlinien, die Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien, die Risikofinanzierungsleitlinien, den Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation und die Breitbandleitlinien. Dazu gibt es auch die Veröffentlichung des Deutschen Städtetages.
Plenum III: Beziehungen der EU zu China
Vor Kurzem besuchten Ursula von der Leyen und Macron die Volksrepublik China und hinterließen zumindest mit Macrons Äußerungen zur Nichteinmischung in Taiwan ein gemischtes Bild in einer gemeinsamen Strategie in den Beziehungen zu China. Nun also diskutierte das Parlament mit dem EU-Außenbeauftragten, Josep Borrell, und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am Dienstag über das, was an Gemeinsamkeit gerade nicht mehr sichtbar war. Beide Vertreter*innen der Kommission betonten die Schwierigkeiten der Ausgangssituation und erkannten einerseits China als geopolitisch und wirtschaftlich mächtigen Akteur an, warben für enge wirtschaftliche und diplomatische Beziehungen, sahen jedoch zugleich, dass man die Fehler in der Abhängigkeit des europäischen Binnenmarkt von natürlichen Ressourcen oder Hochtechnologie nicht wiederholen oder ausbauen darf. Borrell wollte China an seiner Rolle in den Bemühungen um ein Ende des Ukrainekrieges messen und forderte das Land auf, die militärische Bedrohung gegenüber Taiwan zu beenden. Von der Leyen legte auf der Basis der kulturellen und weltpolitischen Wertschätzung Chinas auch die Risiken auf den Tisch, die in den zukünftigen Beziehungen minimiert werden müssen. China dürfe den Zugang zu seinem Markt nicht weiter einschränken und müsse seine Subventionspolitik transparent machen.
Die Abgeordneten warben gleichermaßen um eine einheitlichen Strategie gegenüber China und pendelten diese zwischen den wirtschaftlichen Interessen und der Verteidigung von Grundwerten ein, so dass viele nicht mit Kritik an Macron sparten. Die Position, Taiwan gehe Europa nichts an, beschwört die Gefahr herauf, dass die internationale Solidarität mit der Ukraine abnehmen und die zukünftige Unterstützung im Kampf gegen Russland zu einer ausschließlich europäischen Frage gemacht werden könne. Spätestens als auch einer der rechtslastigen Abgeordneten Manfred Webers Bonmot von Napoleon über das schlafende und erwachende China wiederholte, hätte dem EVP-Chef der rückwärtige Eurozentrismus seiner Äußerungen in den Ohren klingeln müssen. Für die Linken sprachen in der Debatte unsere Fraktionsvorsitzende Manon Aubry und Özlem Demirel, die ein klares Statement gegen die Verschärfung von Blockkonfrontationen hielt, die wir in einer multipolaren Welt nicht gebrauchen können.
Plenum IV: Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof gegen Putin
Am Mittwochmorgen diskutierte die Abgeordneten mit der Kommission und dem Rat über die Situation von ukrainischen Kindern, die seit 2014 und insbesondere nach dem Februar 2022 nach Russland verschleppt wurden. Durch den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Kinderbeauftragte Russlands, Maria Lvova-Belova, vom 17. März 2023 war das Schicksal der verschleppten Kindern verstärkt öffentlich gemacht worden. Die Angaben und Ermittlungsergebnisse sind nicht einheitlich, doch man geht derzeit von ca. 16.000 betroffenen Kindern und Familien aus, die in russischen Familien oder Waisenhäusern lebten, oft mit gefälschten Identitäten. Die EU setzt auf Sanktionen gegen und Bestrafung der Verantwortlichen dieser Deportationen und unterstützt den Einsatz für die Rückkehr dieser Kinder in ihre ukrainischen Familien.
Plenum V: Asyl und Migrationspolitik
Das Parlament hat seine Position für Gespräche mit dem Rat über mehrere migrations- und asylpolitische Gesetzesvorschläge festgelegt und für die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen über alle Vorschläge gestimmt. Doch anders als 2017 steht unsere Fraktion nicht hinter diesen Verhandlungspositionen, da die repressive Asylpolitik eher aus- als abgebaut wird und eine echte humane Reform der sogenannte Dublin-Regeln nicht zu erkennen ist. Zwar ist beim Familiennachzug für Minderjährige einiges verbessert, die Rückkehrpatenschaft als Solidarbeitrag wieder gestrichen und die Verantwortlichkeit des ersten Einreisestaates auf zwölf Monate verkürzt worden. Aber ingesamt überwiegen keinerlei humane Neuregelungen. Es gibt keinen ersthaften Umverteilungsmechanismus. Viele Formulierungen bei der „Prävention“ und „Migrationssteuerung“ sind im Paket ohnehin problematisch, erwachsene Kinder können nicht problemlos zu ihren Familien umgesiedelt werden u.v.a.m.
Plenum VI: Das Parlament macht Druck – Anti-Diskriminierungs-Richtlinie in der EU soll endlich entschieden werden
15 Jahren blockierte der Rat die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie und wurde nun erneut aufgefordert, sie anzunehmen. Der Schutz vor Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung gelte gilt derzeit nur am Arbeitsplatz, doch er muss auch im privaten und gesellschaftlichen Leben geltend gemacht werden können. Das Parlament hatte bereits 2009 seinen Standpunkt zum Richtlinienvorschlag der Kommission angenommen. Nun fordern die Parlamentarier*innen, dass bis zur Europawahl 2024 eine Einigung gefunden werden soll.
Plenum VII – Debatte mit dem Premierminister Luxemburgs
Der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel sprach deutlich im Zeichen der Achtung der Grund- und Minderheitenrechte und der demokratischen Verfasstheit der EU. Auf dieser Basis befand er auch den vorgeschlagenen Europäischen Asyl- und Migrationspakt reif für die gemeinsame Umsetzung, ohne den Schutz des Asyls auszuhöhlen. Bei unteilbaren Grundwerten warb er dann doch für Überwachungen und Rückführungen und eine Migrationspolitik, die Gründe der Migration in den Herkunftsländern stärker abbauen sollte. Dass das erneuerte Migrationsabwehr-Paket dies nicht leisten wird, steht auf einem anderen Blatt. In der Debatte wurde Luxemburg für die noch immer nicht hinreichende Körperschaftssteuerregelung kritisiert und für die Förderung der Steuerflucht, auch wenn sich schon einiges getan hat.
Tipp: LUX-Filmpreis live in Berlin am 26. und 27. April 2023 im Kino Babylon – mit Martina Michels
In der kommenden Woche ist es soweit. Der LUX-Filmpreis 2023 kommt als volle Packung wieder nach Berlin ins Kino Babylon. Diesmal wird – wie im vergangenen Jahr – Martina wieder in einer Debatte eines der nominierten Filme dabei sein, am Donnerstagabend ab 19:30 Uhr im Babylon in Mitte. Zur Debatte steht die böse Satire „Triangle of Sadness“ von Ruben Östlund. Eingestuft zwischen Drama und Komödie werden wir in eine krasse Robinsonade gestürzt, in der die Hierarchien und Wertvorstellungen des Jet-Sets, der Modebranche und der reichen Wirtschafts-Mogule aus aller Welt außer Kraft gesetzt werden. Jetzt wird wahrlich das systemrelevant, was sonst unsichtbar eigentlich auch systemrelevant ist: Wer besorgt Essen, wer kocht, wer organisiert das Überleben, wenn man auf einer einsamen Insel strandet…
Auf der Seite des LUX-Publikumspreises könnt ihr alle zur Jury der nominierten Filme sehen und alle fünf Filme des diesjährigen Wettbewerbes noch einige Wochen verfolgen und bewerten.