Urheberrechtsreform
Die EU-Urheberrechtsreform wurde mit der Zustimmung im Rat der EU-Mitgliedstaaten am 15. April 2019 besiegelt und enthält nun die umstrittenen verbindlichen Uploadfilter im Artikel 17.4. zur Inhaltserkennung urheberrechtlich geschützter Werke, um einer neuartigen Haftungsverpflichtung der Plattformen, wovon es nicht nur große, wie Youtube oder Facebook gibt, zu entgehen. Überdies wurde das in Deutschland und Spanien in der Praxis gescheiterte Leistungsschutzrecht in Artikel 15 verankert und erneut in Artikel 16 die Verlegerbeteiligung beschlossen.
Über diese – in den Medien viel diskutierten Punkte – sollten eigentlich Ausnahmen vom Urheberrecht, sogenannte Schrankenregelungen – die bisher in 28 verschiedenen Urheberrechtsrahmen der Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt sind, harmonisiert werden. Wir hatten dies begrüßt, da es hier dezidiert im das Recht auf Bildung, freie Forschung und Zugang zu Wissen und Kulturerbe geht, doch auch hier ist das Ergebnis auf halber Strecke stehen geblieben.
Ebenso steht die Behauptung, dass die EU-Urheberrechtsreform die Lage der Kreativen fördern soll, auf wackligen Füßen. Die umstrittenen Regelungen in Artikel 15 (Leistungsschutzrecht). Artikel 16 (Verlegerbeteiligung) und Artikel 17 (Value gap/uploadfilter) richten sich zuerst an die Vertragsposition von Rechteverwertern, wie der Kulturindustrie, Verlagen und an Verwertungsgesellschaften, in denen Kreative Mitglied sind. Direkte Anteilsregelungen für Journalisten und Kreative sucht man in diesen Artikeln vergebens und zumeist benachteiligende total-buy-out-Verträge sind weiterhin zulässig. Die Artikel, die das sogenannte Urhebervertragsrecht verbessern sollten, Artikel 18 – 20, haben sich nach dem Trilog sogar wieder verschlechtert, insbesondere bei den vertraglichen Transparenzregeln gegenüber den Kreativen.
Wir haben diesem lobbygetriebenen und auf zu wenig Dialog mit allen Interessengruppen basierenden Ergebnis als einzige deutsche Delegation geschlossen nicht zugestimmt, sowohl bei der ersten Abstimmung im September 2018 als auch bei der zweiten und finalen Abstimmung im März 2019. Der vorwahlbedingte Eiertanz, den hier die Große Koalition in Deutschland hingelegt hat, á la „die Reform in Deutschland dann ohne Uploadfilter umzusetzen“, ist ein gefährliches Spiel mit demokratischen Potenzen, denn sie haben damit nichts Anderes als Frustration und Vertrauensverlust – vor allem auch bei vielen jungen Menschen – produziert.
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